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AKTUELLES

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Hier finden Sie Informationen über aktuelle Trends, Entwicklungen und Wissenswertes.

Die Stadt Wien startet mit 15. April eine zusätzliche Förderaktion für die Errichtung von Flugdächern mit Solaranlagen, bei der die Förderung um 50 Prozent erhöht wird. Der Fördertopf ist mit 1,5 Millionen Euro gut gefüllt. Interessierte Betriebe sollten rasch diese Gelegenheiten nutzen, denn die Einreichfrist ist begrenzt und nur die ersten 10 Betriebe erhalten den erhöhten Fördersatz.

Die neue Förderung unterstützt Wirtschaftstreibende in Wien bei der Installation von Solaranlagen auf Flugdächern, wie beispielsweise Überdachungen von Parkplätzen, Tankstellen oder Lagerflächen. Sie wird unabhängig von der Förderung des Klima- und Energiefonds vergeben. Grundsätzlich kann die PV-Flugdachförderung ab dem 1. kWp in Anspruch genommen werden. Die Einreichfrist für Förderanträge ist zeitlich begrenzt: Wiener Unternehmen können ihre potenziell förderbaren Projekte zwischen 15. April und 15. Oktober 2023 einreichen.

Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses vergeben. Solaranlagen auf Flugdächern bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit 750 Euro pro kWp gefördert. Ab dem 101. kWp kommen pro kWp 600 Euro zum Tragen. Der erhöhte Fördersatz gilt für die ersten 10 Anlagen, die eingereicht werden. Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 200.000 Euro und es können höchstens 2 Anlagen pro Antragsteller*in eingereicht werden. Insgesamt investiert die Stadt Wien mit der neuen Förderinitiative 1,5 Millionen Euro in die Erzeugung von klimafreundlichem Sonnenstrom.

„Die Stadt Wien setzt sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ein, um unseren ambitionierten Klimafahrplan für das Jahr 2040 zu erreichen“, so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. „Mit unserer Förderaktion für PV-Flugdächer wollen wir möglichst viele Betriebe ermutigen, die Vorteile der Solarenergie zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Klimazukunft unserer Stadt zu leisten.“

Alle Informationen sowie weiterführende Links zu den Förderkriterien finden Sie auf der Homepage sonnenstrom.wien.gv.at

Die Wiener Klima-Tour kommt von April bis Oktober 2023 direkt zu den Wiener*innen in allen Wiener Bezirken. Beim Themenfahrrad „Energie“ stehen Ihnen unsere Expert*innen vom Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie / UIV mit Rat und Tat zur Seite.

Wien hat sich ein wichtiges Ziel gesetzt: Die Stadt soll bis 2040 klimaneutral werden und hat im Klimafahrplan viele Projekte festgelegt, wie das gelingen soll. Dabei ist es wichtig, die Wiener Bevölkerung zu informieren und zum Mitmachen zu motivieren.

Deshalb hat die Stadt unter dem Motto „Wien macht gutes Klima“ im Frühjahr 2022 eine große Klima-Tour mit insgesamt 8 Themen gestartet, die auf das Thema Klimaschutz aufmerksam macht und die Menschen zum Mittun auffordert.

Bei der Wiener Klima-Tour ist eine Flotte von 8 E-Lastenrädern in der ganzen Stadt unterwegs: Die Themen der einzelnen Räder umfassen die unterschiedlichsten Lebensbereiche – von Ernährung über Grünraum, Wasser und Artenschutz bis hin zu Energie und Kreislaufwirtschaft. Ein Schwerpunkt ist der Wiener Klimafahrplan, der in der Stadt den Weg zur Klimaneutralität vorgibt.

Allein in ihrer 1. Saison hat die Klima-Tour rund 16.000 Menschen erreicht. Darauf baut die Klima-Tour in ihrer neuen Saison auf und wird wieder in allen Wiener Bezirken unterwegs sein und viele Veranstaltungen besuchen.

Mehr zur Klima-Tour erfahren Sie hier: Wiener Klima-Tour 2023 – Termine und Orte.

Die komplette Klima-Tour ist mit ihren Inhalten auch virtuell abrufbar: Klima-Tour-Themen ansehen.

Wir informieren Sie gerne an folgenden Terminen, wie Sie zu erneuerbaren Energie-Anlagen kommen oder sich an solchen Anlagen beteiligen können:

Mai

  • Freitag, 12. Mai, 11 bis 21 Uhr: Genussfestival, 1., Stadtpark
  • Samstag, 13. Mai, 10 bis 21 Uhr: Genussfestival, 1., Stadtpark
  • Sonntag, 14. Mai, 10 bis 17 Uhr: Genussfestival, 1., Stadtpark
  • Dienstag, 16. Mai, 8 bis 18 Uhr: Austrian World Summit, 1., Hofburg

Juni

  • Samstag, 3. Juni, 14 bis 20 Uhr: 48er-Gipfeltreffen – Deponiefest am Beag aus Mist, 22., Deponie Rautenweg
  • Sonntag, 4. Juni, 10 bis 18 Uhr: 48er-Gipfeltreffen – Deponiefest am Beag aus Mist 22., Deponie Rautenweg

September

  • Freitag, 1. September: Artenschutztage Tiergarten Schönbrunn 13., Tiergarten Schönbrunn
  • Sonntag, 3. September : Artenschutztage Tiergarten Schönbrunn, 13., Tiergarten Schönbrunn
  • Samstag, 16. September, 9 bis 18 Uhr: Mistfest, 17., Richthausenstrasse 2-4
  • Sonntag, 17. September, 9 bis 18 Uhr: Mistfest, 17., Richthausenstrasse 2-4

Mit Ende des Jahres 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien („EU-Notfallverordnung“) in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Damit soll dazu beigetragen werden, eine rasche Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen und den Energienotstand in Europa und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu entschärfen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zur EU-Notfallverordnung zusammengefasst:

Gültigkeitszeitraum:

  • In-Kraft-Treten: 30.12.2022
  • Geltungsdauer 18 Monate: 30.6.2024
  • Betroffene Verfahren: Einreichung ab 30.12.2022

Erfasste Typen an Anlagen:

  • Solarenergieanlagen samt Speicher und Netzanschlüsse (Art. 4 EU-Notverordnung). „Solarenergieanlagen“ sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in thermische oder elektrische Energie, einschließlich Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen (Art. 2 Abs. 2 EU-Notverordnung).
  • Wärmepumpen (Art. 7 EU-Notverordnung)
  • Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Art. 5 EU-Notverordnung). Auf das Repowering wird in dieser Übersicht nicht näher eingegangen.

Allgemeines und Grundsätze:

  • Die Notverordnung ist unmittelbar wirksamund bedarf keiner weiteren rechtlichen Umsetzung. Sie verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der Bauordnung für Wien, des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) und des Wasserrechtsgesetzes 1959. Unberührt bleiben jedoch von der Notverordnung nicht erfasste Regelungen etwa zu inhaltlichen Anforderungen, erforderlichen Unterlagen, Baubeginn, Bauvollendung, Parteienrechten oder sonstigen Verfahrensanforderungen.

    Unberührt bleiben auch bestehende kürzere Fristen, bzw. „bewilligungsfrei bleibt bewilligungsfrei“.

  • Soweit die Notverordnung Möglichkeiten für Ausnahmen oder abweichende Regelungen vorsieht („Die Mitgliedstaaten können bestimmte Gebiete oder Strukturen aus Gründen des Schutzes kulturellen oder historischen Erbes oder aus Gründen der nationalen Verteidigung oder aus Sicherheitsgründen von diesen Bestimmungen ausnehmen“), bedarf es hierfür jedoch noch einer gesonderten innerstaatlichen Umsetzung. Derartige Ausnahmen finden daher in Wien aktuell keine Anwendung.

    Für Solarenergieanlagen besteht in Österreich grundsätzlich keine UVP-Pflicht, insofern sind die entsprechenden Hinweise und Regelungen in der EU-Notverordnung (Art. 4, Abs. 1 EU-Notfallverordnung) unbeachtlich.

  • Bei der Abwägung rechtlicher Interessen wird in Abwägung rechtlicher Interessen (im Zusammenhang mit der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), der Wasserpolitik (2000/60/EG) und der Erhaltung wildlebender Vogelarten (2009/147/EG)) im Einzelfall angenommen, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie ihr Netzanschluss, das betreffende Netz selbst und die Speicheranlagen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen (Art. 3 EU-Notfallverordnung).

  • Das Verfahren umfasst alle behördlichen Stufen, beginnt mit der Bestätigung des Eingangs des vollständigen Antrags bei der zuständigen Behörde und endet mit der Mitteilung der endgültigen Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die zuständige Behörde (Art. 2 Notverordnung). Für den Fristenlauf ist daher der Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen maßgeblich.

Im Folgenden werden die „Notverfahren“ für die Installation von A) Solarenergieanlagen und B) Wärmepumpen näher erläutert.

A) „Notverfahren“ für Solarenergieanlagen (Text vereinfacht):

  • Genehmigungsfiktion nach Zeitablauf: Beim Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen mit einer Engpassleistung von höchstens 50 kW gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständigen Behörden innerhalb eines Monats nach der Antragstellung keine Antwort übermittelt hat, sofern die Kapazität der Solarenergieanlagen die bestehende Kapazität des Anschlusses an das Verteilernetz nicht übersteigt (Art. 4 Abs. 3 EU-Notfallverordnung).

    Mit der Genehmigungsfiktion tritt sogleich auch die Rechtskraft der Genehmigung ein. Ein späteres Rechtsmittel (Beschwerde) durch Nachbar*innen ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens daher nicht mehr möglich.

  • Verkürzung der Entscheidungspflicht: Das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen im Anwendungsbereich der EU-Notfallverordnung darf jedenfalls nicht länger dauern als drei Monate (Art. 4 Abs.1 EU-Notfallverordnung).

    Mit Ablauf der Frist zur Entscheidungspflicht können Antragsteller*innen eine Säumnisbeschwerde nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und dem Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) erheben.

Zu beachten ist weiters, dass sich Art. 4 der EU-Notfallverordnung auf die Errichtung von Solarenergieanlagen auf bestehenden oder künftigen künstlichen Strukturen bezieht, das heißt z.B. auf Wohnhäusern, Lagerhallen, Betriebsanlagen, Pergolen (wenn weiterhin als Pergola genutzt) etc. nicht aber auf Floating- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

B) „Notverfahren“ für die Installation von Wärmepumpen (Text vereinfacht)

Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation (Art. 7 EU-Notverordnung)

  • Für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von unter 50 MW darf das Verfahren, gerechnet ab Vollständigkeit der Unterlagen, nicht länger als einen Monat dauern.
  • Für Erdwärmepumpen (inklusive Grundwasserwärmepumpen) darf das Verfahren nicht länger als drei Monate dauern.

Diese Regelung legt nur eine verkürzte Entscheidungsfrist fest, aber keine unmittelbare Sanktion und keine Genehmigungsfiktion. Die Verletzung der Entscheidungspflicht kann daher – wie in allen anderen Fällen auch – mit einer Säumnisbeschwerde geltend gemacht werden.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass Einreichunterlagen von Fachkundigen erstellt werden müssen (vgl. § 103 Abs. 1 lit. e WRG 1959) und (idR.) die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer/in (vgl. § 103 Abs. 1 lit. b WRG 1959) zum Vorhaben beigelegt werden muss, wenn Grundeigentümer/in nicht ident ist mit Konsenswerber/in.

Referenz und weiterführende Informationen:

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Photovoltaik-Anlage. Darum hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet.

Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab 23. März 2023 um 17.00 Uhr über die Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) eingebracht werden. In dieser ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderungen sind in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt:

  • Kategorie A: < 10 kWp; fixer Investitionszuschuss: 285 €/kWp

  • Kategorie B: 10 – 20 kWp; fixer Investitionszuschuss: 250 €/kWp

  • Kategorie C: 20 – 100 kWp; max. 160 €/kWp

  • Kategorie D: 100 – 1.000 kWp; max. 140 €/kWp

  • Stromspeicher: 200 €/kWh (nur in Kombination mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage; maximal 50kWh Nettokapazität förderfähig)

Die Reihung der Anträge erfolgt in der Kategorie A und B nach Einlangen des Antrags. Bei allen anderen Kategorien wird nach den geforderten Förderhöhen und Einlangen des Antrags gereiht. Desto geringer der Wert, desto höher die Reihung. Der Förderantrag läuft ausschließlich über die Abwicklungsstelle der OeMAG.

Heuer sind insgesamt vier Fördercalls vorgesehen, bei denen im Laufe des Jahres eingereicht werden kann:

  • 1. Fördercall: 23.3. – 6.4. 2023; der Fördercall startet um 17 Uhr.

  • 2. Fördercall: 14.6. – 28.6.2023

  • 3. Fördercall: 23.8. – 6.9.2023; nur Kategorie A und B

  • 4. Fördercall: 9.10. – 23.10.2023

Dazu kommen weitreichende Verbesserungen für die Antragsteller*innen. So kann bei Privaten der Antrag für die Förderung erstmals auch nach Beginn der Arbeiten gestellt werden. Einzig vor der Inbetriebnahme der Anlage muss ein erster, vollständiger Förderantrag gestellt werden – eine Förderzusage ist aber auch für die Inbetriebnahme nicht erforderlich. Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

Solarbonus: Die bundesweite Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ bietet seit April 2022 die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

Bezüglich der Photovoltaik Landesförderung in Wien gilt weiterhin:

  • Grundsätzlich können Sie für Ihre Photovoltaikanlage entweder (1) eine Förderung beim Land Wien oder (2) eine bundesweite Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beantragen. Diese Förderungen können nicht kombiniert werden.
  • Photovoltaik Förderungen des Landes Wien können immer nur dann beantragt werden, wenn die oben genannten Fördercalls der bundesweiten Förderung nicht aktiv sind. Informationsblatt: Photovoltaik Landesförderung Wien.pdf (umweltfoerderung.at). Für die Wiener Landesförderungen gelten folgende Fördersätze (es werden auch hier max. 30 % der förderfähigen Kosten gefördert):
    • Bis 100 kWp: 250 EUR pro kWp
    • Ab 101 kWp: 200 EUR pro kWp

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderungen Photovoltaik sowie auf der Seite des Bundesverbands Photovoltaic Austria unter EAG Investzuschuss | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA (pvaustria.at)

Zur Unterstützung kleiner Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen, wird von der Wirtschaftsagentur Wien die „Energiespar-Förderung“ angeboten.

Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr

Einreichzeitraum: 01.02.2023 bis 31.12.2023

  • Wer: Kleinst- und kleine Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.
    Folgende Unternehmen können zur Förderung einreichen: Liste der förderbaren Unternehmen (PDF)
  • Was: Investitionen sowie dazugehörige Beratungskosten, die zu Energieeinsparungen und/oder einer Steigerung der Energieeffizienz führen
  • Förderkriterien: Beitrag der Maßnahmen zu Energieeinsparungen oder einer Steigerung der Energieeffizienz, Realisierbarkeit und ausreichende Darstellung des Projekts.

Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip (Bei Erfüllung der formalen und inhaltlichen Erfordernisse: „First come, first served“ Prinzip). Anträge sind laufend möglich und unter https://cockpit.wirtschaftsagentur.at zu stellen.

Vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin bei der förderabwickelnden Stelle.

Kontakt -> Energiespar-Förderung

Alle Unterlagen zur Energiespar-Förderung.

Kunst- und Kultureinrichtungen stellen sich zunehmend dem ökologischen Wandel und wollen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Transformationsschritte im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden und können von den Kulturbetrieben oftmals nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Daher setzt das Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich.

Konkret werden Investitionen zur Senkung von CO2 Emissionen gefördert, die im Rahmen eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2 Emissionen

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Förderungsnehmer*in und Ausschreibung, die Förderintensivität liegt zwischen 50% – 75%.

1. Ausschreibung
Start: 10. Oktober 2022
Ende: 15. März 2023, 24:00 Uhr

2. Ausschreibung
Start: 16. März 2023, 00:00 Uhr
Ende: 29. September 2023, 12:00 Uhr

Für die Umsetzung des Förderprogramms hat das BMKÖS Sonderrichtlinien erlassen.

Das BMKÖS und der Klima- und Energiefonds setzen dieses Förderprogramm gemeinsam um.

Weitere Hinweise

Webseiten:

  • klimafonds.gv.at des Klima- und Energiefonds: hier finden Sie detaillierte Angaben zur Ausschreibung „Klimafitte Kulturbetriebe“, den förderfähigen Kosten, den Fördervoraussetzungen und -bedingungen, der Förderhöhe und -intensität, den Auswahlkriterien sowie zur Abwicklung und zum Ablauf der Förderung
  • kulturklimafit.at: Webseite zu Klimafit-Förderungen, Beratung, Material und aktuellen Informationen für Kunst und Kultur

Weitere Information und Unterstützung:

Denkmalsschutz und Klimaschutz:

  • Die Publikation Standards Energieeffizienz am Baudenkmal des Bundesdenkmalamtes richtet sich an all jene, denen sowohl Denkmalschutz als auch Klimaschutz ein Anliegen sind. Sie vermitteln eine planerische Orientierung für die Vorbereitung und die Umsetzung von thermischen Ertüchtigungen sowie der Nutzung erneuerbarer Energieträger, die zum Fortbestand der Nutzung und zur Erhaltung des baulichen historischen Erbes in Österreich beitragen können.

OekoBusienss Wien:

  • OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien für Wiener Unternehmen.

OekoBusiness Wien unterstützt Unternehmen (inkl. Kulturbetriebe) bei der Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen im Betrieb und trägt dazu bei, Betriebskosten zu senken.

Ziel ist es, saubere Gewinne für Umwelt und Unternehmen durch ökologisches Wirtschaften zu erzielen und mit Umweltschutz innerhalb der Unternehmen hohe Qualität und finanzielle Vorteile zu sichern.

Das Angebot umfasst professionelle, kofinanzierte (Energie) Beratung, Hilfe bei der praktischen Planung und Umsetzung von Maßnahmen sowie der Erstellung von Nachhaltigkeitskonzepten. Dazu verfügt OekoBusiness Wien über einen Pool an Berater*innen, die den Unternehmen mit professionellem Know-how zur Seite stehen. Sie finden die vielfältigen Beratungsangebote unter folgendem Link.

Der neue Leitfaden der Abteilung Energieplanung (MA 20) hat zum Ziel, mehr Bewusstsein rund um Wärmepumpen im Gebäudebestand in Wien zu schaffen und gezielt Eigentümer*innen, Hausverwaltungen und Bauherr*innen zu diesem Thema zu informieren: PDF Download

Mithilfe des Leitfadens sollte es möglich sein, die grundsätzliche Machbarkeit einer Heizungsumstellung eines Gebäudes auf Wärmepumpen bereits im Vorfeld grob zu beurteilen sowie eine erste Abschätzung der möglichen Kosten für eine Umstellung durchzuführen. Wirtschaftlichkeit ist dabei immer ein wichtiges Entscheidungskriterium. Der Leitfaden präsentiert daher anhand eines fiktiven Bestandsgebäudes die zu erwartenden Kosten und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpenlösung im Vergleich zu einer herkömmlichen Gasversorgung. Die Ergebnisse zeigen, dass in einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren immer eine gute Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann. Weiters liefert der Leitfaden einige wichtige Kostenkennwerte, wie beispielsweise jene für Erdsonden, Steigleitungen, Radiatoren, Kosten pro Wohnung usw., anhand derer bereits eine erste grobe Kostenschätzung für das eigene Gebäude erstellt werden kann. Um auch das Dekarbonisierungspotenzial von Wärmepumpen aufzuzeigen, erfolgt für das fiktive Gebäude ebenso eine ökologische Bewertung. Dabei wird veranschaulicht, dass eine Gasversorgung ca. 6-mal so viel CO₂ ausstößt im Vergleich zu einer Wärmepumpenlösung.

[Ausgebucht]

Weiterbildung: Der Grundkurs (A-Kurs) der Energieberater*innen-Ausbildung ist der optimale Einstieg in die Themenkombination Klima, Umwelt, Technik und Energie. Der Kurs wird veranstaltet von der Umweltberatung und ist auch eine Weiterbildung für jene, die bereits in diesem Umfeld tätig sind.

Energieberater*innen unterstützen durch firmenunabhängige Energieberatung beim energiesparenden Bauen, Sanieren und Wohnen. Sie beraten Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Ausbildung besteht aus dem Grundkurs (A-Kurs) und dem Fortsetzungslehrgang (F-Kurs).

Die Ausbildung zum/zur Energieberater*in vermittelt umfassendes Wissen zum effizienten Einsatz von Energie. Die Teilnehmer*innen lernen, selbstständig Berechnungen zum Energieverbrauch von Gebäuden und zu Einsparpotenzialen für Neubau und Gebäudesanierungen durchzuführen. Der Grundkurs findet in Wien statt.

Veranstalter

Die Umweltberatung

Zielgruppe

Für die Teilnahme am Kurs gibt es keine fachlichen Voraussetzungen. Der Zugang zum Grundkurs steht allen offen. Die Teilnehmer*innen sollten jedoch ein gewisses technisches Grundverständnis mitbringen.

Kosten
980,00 €

Termine

9., 10., 11., 16., 17. und 23.05.2023 – Wien Energie GmbH, Spittelauer Lände 45, 1090 Wien

Link zu Information zur Veranstaltung und Anmeldung

Mit dem aktuellen Solarpotenzialkataster können Sie schnell erkennen, ob und wie gut Ihre Dachfläche in Wien für eine Photovoltaik Anlage geeignet ist. Nähere Details erfahren Sie hier:

Der Solarpotenzialkataster gibt detailliert Auskunft, wie gut Wiens Dachflächen für die solare Nutzung geeignet sind. Seit Oktober 2022 kann er die für eine Photovoltaik Anlage nutzbaren Bereiche eines Daches noch genauer anzeigen. Die Berücksichtigung der Dachform als auch die Verwendung von Erfahrungswerten ermöglicht eine möglichst realitätsnahe Einschätzung der zu erwartenden Anlagenleistung. Nähere Informationen zum Solarpotentialkataster finden Sie hier.

Die Online-Anwendung des Solarpotentialkatasters finden Sie unter „Wien Umweltgut„. Hinweis: im Karteninhalt links bitte den Menüpunkt „Energie“ und den Unterpunkt „Solarpotentialkataster“ aktivieren.

Erläuterungen zur Anwendung des Solarpotentialkatasters

Die Eignung der Dachflächen wird in 3 Kategorien ausgewiesen:

  • Sehr gute Eignung: Solarenergiepotenzial größer als 1.250 kWh/m2und Jahr, Einfärbung in „rot“
  • Gute Eignung: Solarenergiepotenzial 900 bis 1.250 kWh/m2und Jahr, Einfärbung in „orange“
  • Mittlere Eignung: Solarenergiepotenzial 600 bis 900 kWh/m2und Jahr, Einfärbung in „gelb“


Die Angaben basieren auf einer Auswertung von Luftbilddaten aus dem Jahr 2019. Bei der Berechnung des Potentials für Photovoltaik können gebäudespezifische Faktoren wie bauliche und statische Eigenschaften jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Informationen im Solarpotentialkataster ermöglichen eine erste grobe Schätzung; ersetzen aber keinesfalls die professionelle Auslegung. Aus den dargestellten Karten beziehungsweise Dateninhalten ist kein Rechtsanspruch ableitbar.

Wir empfehlen, für die Planung der Anlage möglichst frühzeitig Fachleute beizuziehen.  Als anbieterneutrale Beratungsstelle können wir Ihnen leider keine Betriebe direkt empfehlen, jedoch möchten wir Sie auf unsere Website „Anbietende Unternehmen finden“ bzw. auf die PV Profi-Suche vom Bundesverband Photovoltaic Austria hinweisen. Bei der PV-Profisuche von PV Austria erhalten Sie (Filter „Wien“ und „Anlagenerrichter/Planer“) eine gute Übersicht zu kompetenten Unternehmen bzw. finden sich in den Kurzbeschreibungen Informationen zur Fokussierung (bspw. Anlagengröße) der Unternehmen.

Zur Methodik des Solarpotentialkatasters

Der Solarpotenzialkataster basiert auf Daten der Luftbild-Befliegung von Wien aus dem Jahr 2019. Anhand von Bildmatching-Analysen der räumlich überlappenden Luftbilder wurde ein Oberflächenmodell im Raster von 25 Zentimetern berechnet, anhand dessen die Berechnungen zum Solarpotenzialkataster durchgeführt wurden.

Das Update 2022 hat die im Jahr 2019 erarbeiteten Daten als Grundlage genutzt und mittels erweiterter Methode in technische Potenziale überführt. Mehr zur Methodik und Erstellung des Solarpotentialkatasters erfahren Sie hier.

Photovoltaik-Anlagen können seit Juli in Wien einfacher als bisher errichtet werden. So sind kleine Anlagen auf Dächern bis maximal 15 kWp nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) zumeist von der Anzeige- und Bewilligungspflicht befreit. Auch bei größeren Anlagen gibt es Vereinfachungen. Nähere Details erfahren Sie hier:

Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von maximal 15 kW entfällt nach WElWG 2005 die Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Anlagen, die vertikal montiert sind (beispielsweise an einer Fassade) oder mit einem Stromspeicher betrieben werden.

Anzeigepflichtig nach dem WElWG 2005 sind Photovoltaik-Anlagen daher ab einer Engpassleistung von mehr als 15 kW bis maximal 50 kW.

Vereinfachungen gibt es auch bei größeren Anlagen. Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach WElWG 2005 gelten seit Juli für Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr 50 kW bis maximal 250 kW. Das heißt die Obergrenze für die Anwendbarkeit des vereinfachten Genehmigungsverfahrens wurde von einer Engpassleistung von ursprünglich 100 kW auf nunmehr 250 kW angehoben.

Ab einer Engpassleistung von mehr als 250 kW wird von der MA 64 nach WElWG 2005 eine Augenscheinsverhandlung durchgeführt.

Unabhängig von den Anzeige- und Genehmigungspflichten nach dem WElWG sind die entsprechenden Verfahren nach der Bauordnung für Wien bzw. für den Netzanschluss zu prüfen und durchzuführen. Weiters wird auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen hingewiesen; insbesondere bezüglich der Themen Brandschutz, Blendung und Statik. Details finden Sie im Verfahrenshandbuch zu den Anzeige-und-Genehmigungspflichten für Photovoltaik Anlagen.

Die Praxis zeigt, dass die meisten Anzeige- und Bewilligungsverfahren von den errichtenden Firmen in Vertretung der künftigen Betreiber*innen eingereicht werden. Für künftige Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen empfiehlt es sich daher, möglichst rasch erfahrene anlagenerrichtende Unternehmen einzubeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Bewilligungsverfahren sicherzustellen. Informationen zu anbietenden Unternehmen in Wien finden Sie hier.