Nach oben

AKTUELLES

Lassen Sie sich inspirieren!

Hier finden Sie Informationen über aktuelle Trends, Entwicklungen und Wissenswertes.

Am 13.10.2023 fand in Wien das Austausch- und Vernetzungstreffen zu Energiegemeinschaften in der Ost-Region statt.

In den letzten zwei Jahren ist eine Vielzahl von Energiegemeinschaften entstanden, und so nutzten circa 100 Teilnehmer*innen die Gelegenheit zur Information und für einen regen Gedankenaustausch zwischen allen Stakeholdern im Bereich Energiegemeinschaften.

Zu Beginn präsentierten die Beratungsstellen sowie die Österreichische Koordinationsstelle den Status Quo und neue Entwicklungen aus ihren Bundesländern. Die Netze Burgenland machten einen Rück- und Ausblick aus der Sicht der Netzbetreiber und das Bundesministerium für Klimaschutz zeigte gemeinschaftliche Finanzierungsformen auf.

Im zweiten Teil boten vier Workshop-Gruppen die Möglichkeit für tiefergehende Diskussionen zu spezifischen Themen wie Tarifgestaltung, Abrechnung oder die Einbindung von Speichern.

Das Treffen zeigte wie viele spannende Projekte es da draußen gibt. Alle mit demselben Ziel – gemeinschaftlich die Energiewende schaffen!

Sie finden die Präsentationen des Tages und die Erkenntnisse des Workshops unter den folgenden Links:

Gemeinschaftliche Finanzierungsmodelle – BMK

Rück- und Ausblick der Netzbetreiber – Netz Burgenland

Updates Bundesländer und Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Erkenntnisse der Workshopgruppen

Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften finden Sie hier 

Interessieren Sie sich dafür, Teil einer Energiegemeinschaft in Wien zu werden? Nutzen Sie unsere Vernetzungsplattform

21.08.2023

Photovoltaik-Balkonmodule (auch Mini-PV-Anlage, Balkonkraftwerk oder Plug- and-Play-Anlage genannt) liegen voll im Trend. Die Idee, ein solches Modul zu kaufen, anzuschließen und damit Stromkosten zu sparen, ist verlockend. Doch überall, wo Strom erzeugt wird, sind zur Sicherheit aller einige Regeln zu beachten. Die Stadt Wien möchte hier auf die wichtigsten Punkte bei der Errichtung von PV-Balkonmodulen hinweisen. Denn: Die Haftung trägt der oder die Errichter*in – und das sind Sie.

Hier finden Sie das Merkblatt zum Download.

Weitere Informationen finden Sie unter Photovoltaik-Balkonmodule – Wiener Sonnenstrom-Offensive

21.08.2023

Wir freuen uns, die neueste Initiative vom Kompetenzzentrum vorstellen zu können: die Vernetzungsplattform für Energiegemeinschaften.

Diese Plattform wurde entwickelt, um Stromabnehmer*innen, Anlagenbesitzer*innen und bestehende Energiegemeinschaften in der Nähe zusammenzubringen und soll damit bei der Bildung neuer Energiegemeinschaften unterstützen.

Die Plattform bietet ein Formular zur Eintragung Ihrer Daten hinsichtlich Standort, Anlagengröße und Energieverbrauch. Wir melden uns im Anschluss bei Ihnen falls sich weitere interessierte Abnehmer*innen, Anlagenbesitzer*innen oder bestehende Energiegemeinschaften in Ihrer Nähe befinden.

Wien Energie wird in den kommenden Jahren kräftig in den Fernwärmeausbau investieren. Um die Planungen zu Raus aus Gas möglichst effizient zu gestalten, wurden vier Pioniergebiete in der Stadt ausgewählt. Ziel ist es, hier wertvolle Erfahrungen für den weiteren Ausbauprozess der Fernwärme zu sammeln.

Die vier Raus aus Gas-Pioniergebiete sind (1) das Alliertenviertel, 1020 Wien, (2) Rossau, 1090 Wien (3) die Gumpendorferstraße, 1060 und (4) der Huberblock, 1060.

  • Nähere Information zu den Pioniergebieten finden Sie hier
  • Information zur Umrüstung von Gebäuden auf Fernwärme finden Sie hier
  • Technische Richtlinien und Anforderungen für Fernwärme finden Sie hier
  • Information zur klimaneutralen Fernwärme finden Sie hier

Bei der Umstellung von z.B. Gründerzeithäusern auf Geothermieversorgung zeigt sich oft, dass der Eigengrund ohne Abriss und Neubau einfach zu klein für eine volle Wärme- /Kälteversorgung durch Erdwärme ist. Aus diesem Grund ist es seit Dezember letzten Jahres möglich, den Gehsteig vor betroffenen Gebäuden für diese Art der Energiegewinnung zu nutzen.

Bei den Kostensätzen, die an die Stadt Wien für die Tiefenbohrungen zu entrichten sind, gibt es nun unter bestimmten Voraussetzungen deutliche Kostensenkungen.

Zwar bleiben die Kostensätze wie bisher bei

  • EUR 30,-/lfm. für eine Tiefe von 0 bis 100 m,
  • EUR 25,-/lfm. für eine Tiefe von 100 bis 200 m und
  • EUR 20,-/lfm. für eine Tiefe von 200 bis 300 m

Ab sofort ist aber eine Reduzierung des Entgelts im Ausmaß von 50% unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Nachweis, dass der Anschluss an die Fernwärme Wien nicht möglich ist und
  • Nachweis über den Bezug einer Sanierungsförderung (Altbau, thermische Sanierung) durch die Stadt Wien (sofern anspruchsberechtigt/Gebäude über 20 Jahre alt)

Zuständig für die Genehmigung ist die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) sowie die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) mit der für die Bohrungen eine eine zivilrechtliche Vereinbarung getroffen werden muss.

Nähere Information finden Sie im Merkblatt für die Herstellung von Erdsonden auf öffentlichem Straßengrund (wien.gv.at)

Die Wiener Klima-Tour kam von April bis Oktober 2023 direkt zu den Wiener*innen in allen Wiener Bezirken. Beim Themenfahrrad „Energie“ standen unsere Expert*innen vom Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie / UIV mit Rat und Tat den Besucher*innen zur Seite.

Wien hat sich ein wichtiges Ziel gesetzt: Die Stadt soll bis 2040 klimaneutral werden und hat im Klimafahrplan viele Projekte festgelegt, wie das gelingen soll. Dabei ist es wichtig, die Wiener Bevölkerung zu informieren und zum Mitmachen zu motivieren.

Deshalb hat die Stadt unter dem Motto „Wien macht gutes Klima“ im Frühjahr 2022 eine große Klima-Tour mit insgesamt 8 Themen gestartet, die auf das Thema Klimaschutz aufmerksam macht und die Menschen zum Mittun auffordert.

Bei der Wiener Klima-Tour ist eine Flotte von 8 E-Lastenrädern in der ganzen Stadt unterwegs: Die Themen der einzelnen Räder umfassen die unterschiedlichsten Lebensbereiche – von Ernährung über Grünraum, Wasser und Artenschutz bis hin zu Energie und Kreislaufwirtschaft. Ein Schwerpunkt ist der Wiener Klimafahrplan, der in der Stadt den Weg zur Klimaneutralität vorgibt.

Allein in ihrer 1. Saison hat die Klima-Tour rund 16.000 Menschen erreicht. Darauf baute die Klima-Tour in ihrer zweiten Saison auf und war wieder in allen Wiener Bezirken unterwegs und hat viele Veranstaltungen besucht.

Die komplette Klima-Tour ist mit ihren Inhalten auch virtuell abrufbar: Klima-Tour-Themen ansehen.

Mit Ende des Jahres 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien („EU-Notfallverordnung“) in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Damit soll dazu beigetragen werden, eine rasche Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen und den Energienotstand in Europa und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt zu entschärfen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zur EU-Notfallverordnung zusammengefasst:

Gültigkeitszeitraum:

  • In-Kraft-Treten: 30.12.2022
  • Geltungsdauer 18 Monate: 30.6.2024
  • Betroffene Verfahren: Einreichung ab 30.12.2022

Erfasste Typen an Anlagen:

  • Solarenergieanlagen samt Speicher und Netzanschlüsse (Art. 4 EU-Notverordnung). „Solarenergieanlagen“ sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in thermische oder elektrische Energie, einschließlich Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen (Art. 2 Abs. 2 EU-Notverordnung).
  • Wärmepumpen (Art. 7 EU-Notverordnung)
  • Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Art. 5 EU-Notverordnung). Auf das Repowering wird in dieser Übersicht nicht näher eingegangen.

Allgemeines und Grundsätze:

  • Die Notverordnung ist unmittelbar wirksamund bedarf keiner weiteren rechtlichen Umsetzung. Sie verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der Bauordnung für Wien, des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) und des Wasserrechtsgesetzes 1959. Unberührt bleiben jedoch von der Notverordnung nicht erfasste Regelungen etwa zu inhaltlichen Anforderungen, erforderlichen Unterlagen, Baubeginn, Bauvollendung, Parteienrechten oder sonstigen Verfahrensanforderungen.

    Unberührt bleiben auch bestehende kürzere Fristen, bzw. „bewilligungsfrei bleibt bewilligungsfrei“.

  • Soweit die Notverordnung Möglichkeiten für Ausnahmen oder abweichende Regelungen vorsieht („Die Mitgliedstaaten können bestimmte Gebiete oder Strukturen aus Gründen des Schutzes kulturellen oder historischen Erbes oder aus Gründen der nationalen Verteidigung oder aus Sicherheitsgründen von diesen Bestimmungen ausnehmen“), bedarf es hierfür jedoch noch einer gesonderten innerstaatlichen Umsetzung. Derartige Ausnahmen finden daher in Wien aktuell keine Anwendung.

    Für Solarenergieanlagen besteht in Österreich grundsätzlich keine UVP-Pflicht, insofern sind die entsprechenden Hinweise und Regelungen in der EU-Notverordnung (Art. 4, Abs. 1 EU-Notfallverordnung) unbeachtlich.

  • Bei der Abwägung rechtlicher Interessen wird in Abwägung rechtlicher Interessen (im Zusammenhang mit der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), der Wasserpolitik (2000/60/EG) und der Erhaltung wildlebender Vogelarten (2009/147/EG)) im Einzelfall angenommen, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie ihr Netzanschluss, das betreffende Netz selbst und die Speicheranlagen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen (Art. 3 EU-Notfallverordnung).

  • Das Verfahren umfasst alle behördlichen Stufen, beginnt mit der Bestätigung des Eingangs des vollständigen Antrags bei der zuständigen Behörde und endet mit der Mitteilung der endgültigen Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die zuständige Behörde (Art. 2 Notverordnung). Für den Fristenlauf ist daher der Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen maßgeblich.

Im Folgenden werden die „Notverfahren“ für die Installation von A) Solarenergieanlagen und B) Wärmepumpen näher erläutert.

A) „Notverfahren“ für Solarenergieanlagen (Text vereinfacht):

  • Genehmigungsfiktion nach Zeitablauf: Beim Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen mit einer Engpassleistung von höchstens 50 kW gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständigen Behörden innerhalb eines Monats nach der Antragstellung keine Antwort übermittelt hat, sofern die Kapazität der Solarenergieanlagen die bestehende Kapazität des Anschlusses an das Verteilernetz nicht übersteigt (Art. 4 Abs. 3 EU-Notfallverordnung).

    Mit der Genehmigungsfiktion tritt sogleich auch die Rechtskraft der Genehmigung ein. Ein späteres Rechtsmittel (Beschwerde) durch Nachbar*innen ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens daher nicht mehr möglich.

  • Verkürzung der Entscheidungspflicht: Das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen im Anwendungsbereich der EU-Notfallverordnung darf jedenfalls nicht länger dauern als drei Monate (Art. 4 Abs.1 EU-Notfallverordnung).

    Mit Ablauf der Frist zur Entscheidungspflicht können Antragsteller*innen eine Säumnisbeschwerde nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und dem Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) erheben.

Zu beachten ist weiters, dass sich Art. 4 der EU-Notfallverordnung auf die Errichtung von Solarenergieanlagen auf bestehenden oder künftigen künstlichen Strukturen bezieht, das heißt z.B. auf Wohnhäusern, Lagerhallen, Betriebsanlagen, Pergolen (wenn weiterhin als Pergola genutzt) etc. nicht aber auf Floating- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

B) „Notverfahren“ für die Installation von Wärmepumpen (Text vereinfacht)

Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Installation (Art. 7 EU-Notverordnung)

  • Für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von unter 50 MW darf das Verfahren, gerechnet ab Vollständigkeit der Unterlagen, nicht länger als einen Monat dauern.
  • Für Erdwärmepumpen (inklusive Grundwasserwärmepumpen) darf das Verfahren nicht länger als drei Monate dauern.

Diese Regelung legt nur eine verkürzte Entscheidungsfrist fest, aber keine unmittelbare Sanktion und keine Genehmigungsfiktion. Die Verletzung der Entscheidungspflicht kann daher – wie in allen anderen Fällen auch – mit einer Säumnisbeschwerde geltend gemacht werden.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass Einreichunterlagen von Fachkundigen erstellt werden müssen (vgl. § 103 Abs. 1 lit. e WRG 1959) und (idR.) die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer/in (vgl. § 103 Abs. 1 lit. b WRG 1959) zum Vorhaben beigelegt werden muss, wenn Grundeigentümer/in nicht ident ist mit Konsenswerber/in.

Referenz und weiterführende Informationen:

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Photovoltaik-Anlage. Darum hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet.

Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab 23. März 2023 um 17.00 Uhr über die Website eag-abwicklungsstelle.at (→ OeMAG) eingebracht werden. In dieser ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderungen sind in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt:

  • Kategorie A: < 10 kWp; fixer Investitionszuschuss: 285 €/kWp

  • Kategorie B: 10 – 20 kWp; fixer Investitionszuschuss: 250 €/kWp

  • Kategorie C: 20 – 100 kWp; max. 160 €/kWp

  • Kategorie D: 100 – 1.000 kWp; max. 140 €/kWp

  • Stromspeicher: 200 €/kWh (nur in Kombination mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage; maximal 50kWh Nettokapazität förderfähig)

Die Reihung der Anträge erfolgt in der Kategorie A und B nach Einlangen des Antrags. Bei allen anderen Kategorien wird nach den geforderten Förderhöhen und Einlangen des Antrags gereiht. Desto geringer der Wert, desto höher die Reihung. Der Förderantrag läuft ausschließlich über die Abwicklungsstelle der OeMAG.

Heuer sind insgesamt vier Fördercalls vorgesehen, bei denen im Laufe des Jahres eingereicht werden kann:

  • 1. Fördercall: 23.3. – 6.4. 2023

  • 2. Fördercall: 14.6. – 28.6.2023

  • 3. Fördercall: 23.8. – 6.9.2023; nur Kategorie A und B

  • 4. Fördercall: 9.10. – 23.10.2023

Dazu kommen weitreichende Verbesserungen für die Antragsteller*innen. So kann bei Privaten der Antrag für die Förderung erstmals auch nach Beginn der Arbeiten gestellt werden. Einzig vor der Inbetriebnahme der Anlage muss ein erster, vollständiger Förderantrag gestellt werden – eine Förderzusage ist aber auch für die Inbetriebnahme nicht erforderlich. Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

Solarbonus: Die bundesweite Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ bietet seit April 2022 die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

Bezüglich der Photovoltaik Landesförderung in Wien gilt weiterhin:

  • Grundsätzlich können Sie für Ihre Photovoltaikanlage entweder (1) eine Förderung beim Land Wien oder (2) eine bundesweite Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beantragen. Diese Förderungen können nicht kombiniert werden.
  • Photovoltaik Förderungen des Landes Wien können immer nur dann beantragt werden, wenn die oben genannten Fördercalls der bundesweiten Förderung nicht aktiv sind. Informationsblatt: Photovoltaik Landesförderung Wien.pdf (umweltfoerderung.at). Für die Wiener Landesförderungen gelten folgende Fördersätze (es werden auch hier max. 30 % der förderfähigen Kosten gefördert):
    • Bis 100 kWp: 250 EUR pro kWp
    • Ab 101 kWp: 200 EUR pro kWp

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderungen Photovoltaik sowie auf der Seite des Bundesverbands Photovoltaic Austria unter EAG Investzuschuss | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA (pvaustria.at)

Zur Unterstützung kleiner Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen, wird von der Wirtschaftsagentur Wien die „Energiespar-Förderung“ angeboten.

Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr

Einreichzeitraum: 01.02.2023 bis 31.12.2023

  • Wer: Kleinst- und kleine Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.
    Folgende Unternehmen können zur Förderung einreichen: Liste der förderbaren Unternehmen (PDF)
  • Was: Investitionen sowie dazugehörige Beratungskosten, die zu Energieeinsparungen und/oder einer Steigerung der Energieeffizienz führen
  • Förderkriterien: Beitrag der Maßnahmen zu Energieeinsparungen oder einer Steigerung der Energieeffizienz, Realisierbarkeit und ausreichende Darstellung des Projekts.

Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip (Bei Erfüllung der formalen und inhaltlichen Erfordernisse: „First come, first served“ Prinzip). Anträge sind laufend möglich und unter https://cockpit.wirtschaftsagentur.at zu stellen.

Vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin bei der förderabwickelnden Stelle.

Kontakt -> Energiespar-Förderung

Alle Unterlagen zur Energiespar-Förderung.

Kunst- und Kultureinrichtungen stellen sich zunehmend dem ökologischen Wandel und wollen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Transformationsschritte im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden und können von den Kulturbetrieben oftmals nicht aus eigener Kraft finanziert werden. Daher setzt das Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) Anreize für ökologische Investitionen im Kulturbereich.

Konkret werden Investitionen zur Senkung von CO2 Emissionen gefördert, die im Rahmen eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2 Emissionen

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Förderungsnehmer*in und Ausschreibung, die Förderintensivität liegt zwischen 50% – 75%.

1. Ausschreibung
Start: 10. Oktober 2022
Ende: 15. März 2023, 24:00 Uhr

2. Ausschreibung
Start: 16. März 2023, 00:00 Uhr
Ende: 29. September 2023, 12:00 Uhr

Für die Umsetzung des Förderprogramms hat das BMKÖS Sonderrichtlinien erlassen.

Das BMKÖS und der Klima- und Energiefonds setzen dieses Förderprogramm gemeinsam um.

Weitere Hinweise

Webseiten:

  • klimafonds.gv.at des Klima- und Energiefonds: hier finden Sie detaillierte Angaben zur Ausschreibung „Klimafitte Kulturbetriebe“, den förderfähigen Kosten, den Fördervoraussetzungen und -bedingungen, der Förderhöhe und -intensität, den Auswahlkriterien sowie zur Abwicklung und zum Ablauf der Förderung
  • kulturklimafit.at: Webseite zu Klimafit-Förderungen, Beratung, Material und aktuellen Informationen für Kunst und Kultur

Weitere Information und Unterstützung:

Denkmalsschutz und Klimaschutz:

  • Die Publikation Standards Energieeffizienz am Baudenkmal des Bundesdenkmalamtes richtet sich an all jene, denen sowohl Denkmalschutz als auch Klimaschutz ein Anliegen sind. Sie vermitteln eine planerische Orientierung für die Vorbereitung und die Umsetzung von thermischen Ertüchtigungen sowie der Nutzung erneuerbarer Energieträger, die zum Fortbestand der Nutzung und zur Erhaltung des baulichen historischen Erbes in Österreich beitragen können.

OekoBusienss Wien:

  • OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien für Wiener Unternehmen.

OekoBusiness Wien unterstützt Unternehmen (inkl. Kulturbetriebe) bei der Umsetzung von umweltrelevanten Maßnahmen im Betrieb und trägt dazu bei, Betriebskosten zu senken.

Ziel ist es, saubere Gewinne für Umwelt und Unternehmen durch ökologisches Wirtschaften zu erzielen und mit Umweltschutz innerhalb der Unternehmen hohe Qualität und finanzielle Vorteile zu sichern.

Das Angebot umfasst professionelle, kofinanzierte (Energie) Beratung, Hilfe bei der praktischen Planung und Umsetzung von Maßnahmen sowie der Erstellung von Nachhaltigkeitskonzepten. Dazu verfügt OekoBusiness Wien über einen Pool an Berater*innen, die den Unternehmen mit professionellem Know-how zur Seite stehen. Sie finden die vielfältigen Beratungsangebote unter folgendem Link.