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AKTUELLES

Lassen Sie sich inspirieren!

Hier finden Sie Informationen über aktuelle Trends, Entwicklungen und Wissenswertes.

10.07.2024

Ab Juli 2024 gibt es eine neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen. Bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten werden dadurch abgedeckt:

Wer kann einreichen?
  • Sportstätten: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten oder Wettkämpfe genutzt werden.

  • Rettungsorganisationen: Anerkannte Rettungsorganisationen sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Dazu gehören Hilfs- und Rettungseinrichtungen (ausgenommen Feuerwehren), insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
  1. Thermische Gebäudesanierung – umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
  2. Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
  3. Energiesparmaßnahmen – zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
  4. Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Auch Planung und Montage sind förderungsfähig.

Hier finden Sie alle Details: NEU: Förderungsangebot „Energieeffiziente Sportstätten und Rettungsorganisationen“ – bis zu 50% Förderung! | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Sollten Sie an einer Einreichung interessiert sein, stehen wir als Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien Ihnen mit unseren Expert*innen gerne zur Verfügung: Kontakt – Klima- und Innovationsagentur (urbaninnovation.at)

Luft-Wärmepumpen sind eine kostengünstige Option zum Umstieg auf erneuerbare Energien. Allerdings können sie aufgrund ihrer Geräuschentwicklung in eng bebauten Gebieten stören. Um Konflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden und die Planung zu unterstützen, hat die Stadt Wien einen Schallschutz-Leitfaden für installierende Fachbetriebe entwickelt. Damit können Betriebsgeräusche und Schallimmissionen haustechnischer Anlagen bereits in der Planungsphase unkompliziert eingeschätzt werden.

Online-Akademie Wärmepumpen und Schallschutz

Karl Filippits MA, ein Experte für Lärmschutz der Abteilung Umweltschutz der Stadt Wien zeigt im Rahmen der Online Akademie der Klima und Innovationsagentur, wie der Leitfaden angewendet wird.

Hier können Sie das Webinar nachsehen:

https://youtu.be/lWkv5SJkQBk?si=FlTGvGwMdDHUpbhN

Hier finden Sie die dazugehörige Präsentation mit Formeln und Anwendungsbeispielen:

https://erneuerbare-energie.urbaninnovation.at/wp-content/uploads/2024/07/Waermepumpen-und-Schallschutz_Schallschutzleitfaden-der-Stadt-Wien_Online-Akademie.pdf

Hier finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen:

https://erneuerbare-energie.urbaninnovation.at/wp-content/uploads/2024/07/Online-Akademie-Leitfaden-Schallschutz-Fragen-und-Antworten_18.7.24.pdf

08.07.24

Bei der Errichtung von Balkonkraftwerken an Eigentumswohnungen gibt es ab 1. September 2024 neue Regeln: Es braucht nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer*innen, sondern es gilt als Zustimmung, wenn das Vorhaben bekanntgegeben wurde und andere Wohnungseigentümer*innen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Und: Sollten andere Wohnungseigentümer*innen Widerspruch einlegen, muss zukünftig ein triftiger Grund, wie etwa Sicherheitsbedenken, angegebenen werden.

Nähere Informationen: Erleichterte Errichtung von Balkonkraftwerken (bmk.gv.at)

Das Merkblatt zur Errichtung von Balkonkraftwerken der Stadt Wien finden Sie hier: Merkblatt Balkonkraftwerke

20.06.24

Im Rahmen der Initiative „100 Projekte Raus aus Gas” stellten Vertreter*innen ausgewählter Projekte am 12. 06.24 ihre Erfahrungen bei der Umstellung auf erneuerbare Energiesysteme vor.

Der Fokus lag dabei auf den Hürden der Umrüstung, wie beispielsweise auf rechtlichen Fragen, Finanzierungsmodellen oder Zentralisierungslösungen.

Nachfolgend können Sie die Präsentationen nachlesen:

Bausteine zu einem klimaneutralen Wien (DI Dr. Stefan Sattler, Abteilung Energieplanung der Stadt Wien)

Fernwärme „Ausbau für den Umstieg“ (DIin Laura Wahl BSc & DI Daniel Menz, BSc, Wien Energie GmbH)

magdas Hotel – Sixties-Charme mit Erdwärme (Clemens Foschi, Caritas der Erzdiözese Wien)

Hirschengasse – „Raus aus Gas” im Gründerzeit-Wohnhaus (Architekt DI Wolf Klerings, Architekturbüro Klerings)

Kauergasse – Passivhaus-Sanierung mit Grauwassernutzung (Bmst. DI Helmut Schöberl, Schöberl & Pöll GmbH)

13.06.24

Neue Photovoltaik-Förderung: Der Klima- und Energiefonds setzt einen weiteren Impuls für den Ausbau innovativer PV-Projekte: Im Rahmen einer zeitlich begrenzen Förderaktion werden Muster- und Leuchtturmprojekte von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 kWp bis 5 MWp mit einem Förderbudget von 40 Millionen Euro unterstützt.

Was wird gefördert?

Einreichungen sind ab sofort und bis 5. November 2024, 12:00 Uhr möglich. Konkret gefördert werden Investitionen in Planung und Errichtung von neu installierten PV-Anlagen (10 kWp bis 5 MWp), die besonders innovative Komponenten oder Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Auch Stromspeicher können Teil des Projektes sein. Besonderer Wert wird hierbei auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt.

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für das Programm werden für natürliche und juristische Personen wie Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Alle weiteren Informationen sowie den Onlineantrag zur Förderung finden Sie hier: Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Bei Fragen steht unser Beratungsteam gerne für Sie zur Verfügung: Kontakt – Klima- und Innovationsagentur (urbaninnovation.at)

28.05.24

Seit der Einführung der Mehrfachteilnahme am 08.04.2024 erhalten wir vermehrt Anfragen zu fehlerhaften Energiezuweisungen im EDA-Report, die sowohl Abrechnungszeiträume vor, als auch nach diesem Datum betreffen.

Österreichs Energie hat uns informiert, dass eine mögliche Fehlerquelle in den falschen Obis-Code-Einstellungen bei Energiegemeinschaften liegen kann, welche die Mail- oder KEP-Schnittstelle via EDA nutzen.

Auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften finden Sie einen Link, in dem die korrekten Obis-Code Einstellungen vor und nach dem 08.04.2024 beschrieben werden: https://energiegemeinschaften.gv.at/obis-code-anpassung-zum-08-04-2024/

27.05.24

Will man Gasthermen in Wohnungen eines Mehrparteienhauses durch Fernwärme, Wärmepumpen oder andere fossilfreie Systeme ersetzen, ist in den meisten Fällen zuerst eine Zentralisierung des Wärmeverteilsystems im Haus notwendig. Diese Investition ist von dem*der Hauseigentümer*in bzw. der Eigentümer*innengemeinschaft zu tätigen. Bisher gab es dafür eine Bundesförderung in Höhe von 4.000 Euro pro angeschlossener Wohnung.

Förderung: Wichtige Nachbesserung für Wien

Seit kurzem gibt es hier eine für Wien wichtige Nachbesserung: Nunmehr gibt es auch eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro pro anschließbarer Wohnung. Dieser Fördersatz kommt zum Tragen, wenn die Wärmeverteilleitung bis vor die Wohnung gelegt, die Wohnung aber (noch) nicht angeschlossen wurde.

Der Hintergrund: Nach aktuellem Wohnrecht können Mieter*innen als auch Wohnungseigentümer*innen den Anschluss ihres Wohnungsheizsystems an das gemeinsame, zentrale System verweigern. Die Investitionskosten für die Zentralisierung im Allgemeinteil des Gebäudes fallen aber unabhängig von der anfänglichen Anschlussrate in nahezu unveränderter Höhe an. Deshalb gibt es nun mit dieser Förderung einen zusätzlichen Anreiz für Gebäudeeigentümer*innen, die Zentralisierungsmaßnahmen bereits jetzt durchzuführen. So kann die wichtigste Voraussetzung für den späteren Anschluss von Wohnungen geschaffen werden, der dann nochmals extra gefördert wird.

Genaueres zur Bundesförderung finden Sie unter: Kesseltausch mehrgeschossiger Wohnbau | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Für weitere Information rund um erneuerbare Energieanlagen vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

28.05.24

Österreich soll bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen, die durch den Gebäudesektor verursacht werden, deutlich reduziert werden. 2021 war diese Sparte allein für 11,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Wärmepumpe nimmt Schlüsselrolle ein

Bei der geplanten Reduktion werden Wärmepumpen im Energiesystem der Zukunft eine wesentliche Rolle spielen, die durch eine umfangreiche wissenschaftliche Studie des Fraunhofer Instituts untermauert wird: „Die Wärmepumpe wird im Energiesystem der Zukunft eine Schlüsselrolle einnehmen.“

Der Wärmepumpenbestand muss in Österreich ausgebaut und Wärmepumpen müssen bestmöglich in das Energiesystem integriert werden. Durch die Kombination mit Photovoltaikanlagen bzw. solarthermischen Anlagen unter Einbindung von Energiespeichern, eröffnen sich Möglichkeiten, wie Gebäude effizient und nahezu vollständig mit erneuerbarer Energie versorgt werden können.

Aber wie realistisch sind diese Ausbauziele? – Kann der daraus resultierende steigende Strombedarf gedeckt werden? – Wie positiv ist der Umwelteffekt tatsächlich? – Ist der Ausbau ökonomisch vertretbar?

Der Faktencheck des Klima- und Energiefonds liefert Anhaltspunkte zu diesen Fragen.

Weitere Informationen zu Wärmepumpen:

03.05.2024

Der Handwerkerbonus des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft geht heuer in eine Neuauflage: Mit einem Förderbudget von 300 Millionen Euro sollen Konsument*innen finanziell entlastet werden, die im Inland Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich in Anspruch nehmen. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie Renovierungen, der Austausch von Fenstern, die Installation einer neuen Heizung oder auch Fassadenbegrünung und Gartengestaltung.

Was wird gefördert?

Für Leistungen ab dem 1. März 2024 bietet der Handwerkerbonus die Möglichkeit, sich 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro (1.500 Euro im Jahr 2025) rückerstatten zu lassen. Die Aktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, an der gemeldeten Adresse Handwerksleistungen in Anspruch nehmen. Die Rechnungen müssen dafür unbedingt aufbewahrt werden.

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung ist ab 15. Juli online möglich. Wer keinen Online-Zugang hat, kann den Antrag auch über andere Personen oder Einrichtungen (z.B. Gemeinden) oder die Handwerksbetriebe selbst stellen.

Hier finden Sie alle weiteren Infos zu förderbaren Kosten, Einreichung und notwendigen Unterlagen: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

25.04.24

Aktuelle Einblicke in die Immobilienbranche und inspirierende Fachvorträge gab es beim Wiener Immobilientag der Wirtschaftskammer Wien.

Vorträge zum Nachsehen

Thomas Kreitmayer MSc (Programmkoordinator von Raus aus Gas der Stadt Wien) und Andreas Zahner MSc (Energieexperte der Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien) hielten Vorträge zum Thema „Raus aus Gas“, welche Sie hier nachsehen können: Wiener Immobilientag der Wirtschaftskammer Wien 2024 (youtube.com)

Hier finden Sie die Unterlagen der Präsentationen:

„Raus aus Gas“: Wo steht die Stadt, wie geht es weiter? (Thomas Kreitmayer)

https://erneuerbare-energie.urbaninnovation.at/wp-content/uploads/2024/07/KREITMAYER_Wiener-Immobilientag.pdf