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AKTUELLES

Lassen Sie sich inspirieren!

Hier finden Sie Informationen über aktuelle Trends, Entwicklungen und Wissenswertes.

20.03.24

Wer in Wien eine Wärmepumpe installieren möchte, muss – je nach Vorhaben – bereits im Vorhinein die notwendigen Genehmigungen einholen. Die nötige Hilfestellung dazu finden Sie in unserem neu überarbeiteten Verfahrenshandbuch für Luft-, Wasser- und erdreichgekoppelte Wärmepumpen-Anlagen in Wien.

Aktualisiertes Verfahrenshandbuch für Wärmepumpen in Wien

Darin finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie ihr Vorhaben bestmöglich umsetzen können. Denn: Je nach Wärmepumpen-Anlage gibt es verschiedene Anforderungen. Luft-Wärmepumpen verlangen beispielsweise besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Schallemissionen, während bei Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen wasserrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Nähere Informationen zu Genehmigungen, Fristen und Kontakte zu den zuständigen Behörden finden Sie im Verfahrenshandbuch. Weitere Handbücher, Factsheets und Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Beratung an unser Team:

MO-FR von 09:00 bis 12:00 telefonisch unter +43 1 4000 84 287

oder via Mail unter erneuerbare-energie@urbaninnovation.at

20.03.24

Für die Bundesförderungen von PV-Anlagen gilt seit 1.1.2024 ein vereinfachtes System: Für gebäudenahe PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) und dazugehörige Speicher gilt der Nullsteuersatz – sofern sie gemeinsam im Zuge eines Projekts umgesetzt werden.

Das bedeutet: Es sind keine Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Nähere Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung finden Sie hier.

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (bspw. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann bei der EAG-Abwicklungsstelle ein Förderantrag gestellt werden.

EAG-Verordnungen: Investitionszuschüsse und Marktprämien – Einreichung startet im April

Am 15. März 2024 sind die Verordnungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Kraft getreten, die diese beiden Förderschienen für 2024 regeln.

  • EAG-Investitionszuschüsse: Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024.
  • EAG-Marktprämien: Die erste Ausschreibung für Photovoltaikanlagen startet am 30. April 2024, der Gebotstermin ist der 14. Mai 2024.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website und auf der Website der EAG Abwicklungsstelle.

06.03.24

Bis 2040 soll die Wärmeversorgung in Wien unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle sein. Gerade im Gebäudebereich gibt es bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, die Energieversorgung nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Beispielsweise durch Wärme- oder Anergienetze, die jetzt mit einer neuen Förderung unterstützt werden.

Neue Förderung für Wärmenetze in Verbindung mit Wärmepumpen

Mit der neuen Förderrichtlinie werden lokale Wärmenetze in Verbindung mit Wärmepumpen gefördert, wenn mindestens 2 benachbarte Wohnobjekte ihre fossile Heizung durch erneuerbare Energiequellen ersetzen. Das Besondere dabei sind die gebäudeübergreifenden Lösungen, die es Häusern mit vielen erneuerbaren Quellen am Grundstück (beispielsweise Erdsonden oder Abwärme-Einspeisung) ermöglichen, benachbarte Objekte mitzuversorgen. Das Wärmenetz kann dabei zwischen bereits bestehenden Gebäuden aufgebaut oder mit den Energielösungen von neuen Gebäuden kombiniert werden.

Die Wiener Förderung von Wärmenetzen unterstützt unter anderem:

  • Die Errichtung des Netzes
  • Die Errichtung der Erdsonden
  • Die Anschaffung von Wärmepumpen zur Versorgung des Wärmenetzes
  • Die Planung und die vorbereitenden Arbeiten, die für die erfolgreiche Umsetzung notwendig sind

Im Rahmen dieser De-minimis-Förderung können pro Projekt höchstens 200.000 Euro der förderbaren Kosten beantragt werden. Insgesamt stehen 1.200.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung von innovativen Projekten zur Verfügung.

Den Online-Antrag finden Sie hier: Förderung für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen im Rahmen einer Heizungsumstellung ab 2 Wohnobjekten 2024/2025

Förderung für Projekte zur Abwärme-Auskopplung

Im Rahmen einer Landes-Kofinanzierung werden auch innovative Energielösungen gefördert. Die Förderung unterstützt auch die Realisierung sogenannter Anergienetze. Diese Niedertemperatur-Netze verwenden Abwärme aus dem Abwasser oder betrieblichen Prozessen (beispielsweise Abwärme aus Datencentern), um Heizungswärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Die Anergienetze sind somit ein Baustein zur Energieversorgung durch erneuerbare Energieträger.

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von Abwärme-Transportleitungen, Verteilnetz-Zentralen und Verteilnetzen zur Versorgung von mindestens 4 Objekten im Gesamtnetz. Dafür kann die Landes-Kofinanzierung für Projekte zur Abwärme-Auskopplung beantragt werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

07.03.24

Wer einen Heizungstausch plant und sich fragt, welche Heizung für sein Gebäude am geeignetsten ist, findet in der neuen klimaaktiv Heizungs-Matrix die Antwort.

Die Heizungs-Matrix wurde von klimaaktiv Fachleuten im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) entwickelt. Sie gibt herstellerunabhängig eine erste Einschätzung zum Heizungstausch bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Verschiedene Heizsysteme basierend auf erneuerbaren Wärmetechnologien werden auf ihre Eignung in Häusern je nach Gebäudeklasse kategorisiert. Von grün als „sehr zu empfehlen“ bis rot als „abzuraten“.

Was ist neu?

In der überarbeiteten Version der Heizungs-Matrix wurden die Altersklassen der Gebäude angepasst und es gibt eine stärkere Differenzierung im höheren HWB-Bereich, um den Bestand besser anzusprechen. Dabei wurden die Empfehlungen bei den unterschiedlichen Heizsystemen vereinfacht und modernisiert. Bei den Wärmepumpen gibt es differenzierte Empfehlungen je nach Quellentemperatur, um nur einige Änderungen zu nennen.


Wie kann die klimaaktiv Heizungs-Matrix angewendet werden?

Die klimaaktiv Heizungs-Matrix unterstützt dabei, die richtige Heizung zu finden. Welches Heizsystem konkret für ein Haus am besten geeignet ist, hängt einerseits von der Heizlast und dem Energiebedarf des Gebäudes, sowie dem Lagerplatzangebot ab. Andererseits ist auch das installierte Wärmeabgabesystem ausschlaggebend. Die Einordnung der Heizungssysteme in die Heizungs-Matrix erfolgte anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs, wobei Heizkomfort, Investitionskosten und Effizienz und somit Zukunftstauglichkeit im Betrieb hoch gewichtet wurden. Kaum ein Gebäude gleicht dem anderen. Unterschiedliche Dämmstandards führen zu unterschiedlichen Energiemengen und Vorlauftemperaturen. Deshalb eignen sich nicht alle Heizsysteme gleich gut, um ein Einfamilienhaus im Winter behaglich warm zu halten. 

Die klimaaktiv Heizungs-Matrix ist seit Februar 2024 in überarbeiteter Version in Form einer Publikation verfügbar und wird demnächst auch als online-Version publiziert.


Hinweise und Links zu neuen klimaaktiv Broschüren:

01.03.24

Was ist bei der Gründung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) aus steuerlicher Sicht zu beachten? Wie gestaltet sich die Abrechnung konkret? 

Der aktualisierte Ratgeber der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften schafft bei diesen Fragen Abhilfe.

Weil Energiegemeinschaften in der Regel unternehmerisch tätig sind und Umsätze erwirtschaften, muss sich jede EEG auch mit dem österreichischen Steuerrecht auseinandersetzen. Mit dem aktualisierten Ratgeber soll ein erster Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen bei Gründung und Betrieb verschafft werden. Die praktischen Auswirkungen werden anhand von Fallbeispielen dargestellt.

Hier sind außerdem konkrete Beispiele für Abrechnungen und Gutschriften zu finden: Von Umsatzsteuerpflicht bis hin zur Kleinunternehmerregelung, für verschiedene Empfänger wie Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden sowie pauschalierte Forst- oder Landwirtschaftsbetriebe.

Einen Überblick über die ersten Schritte zur Umsetzung finden Sie hier. Für individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne direkt an unsere Berater*innen der Klima- und Innovationsagentur.

22.02.24

Bis 2040 sollen alle Gebäude in Wien klimaneutral und emissionsfrei geheizt und gekühlt werden. Damit das gelingt, muss die ganze Stadt an einem Strang ziehen – vor allem die Wiener Hausverwaltungen haben großen Einfluss auf die Erreichung der Klimaziele. Für sie fand am 20. Februar 2024 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Raus aus Gas“ der Wirtschaftskammer Wien und der Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien statt, die Sie nun unter folgendem Link nachsehen können: Vortrag: Raus aus Gas für Hausverwaltungen (youtube.com)

Folgende Einzelvorträge können Sie unter dem Link nachsehen:


10:50
Begrüßung durch Stadtbaudirektor Bernhard Jarolim

23:55 Plan zu Raus aus Gas der Stadt Wien – Wiener Wärme und Kälte 2040 (DI Dr. Stefan Sattler, Stadt Wien – Energieplanung)

38:50 Aktivitäten der Stadt Wien zu Raus aus Gas (Thomas Kreitmayer, MSc, Stadt Wien – Magistratsdirektion Bauten und Technik)

50:20 Sanierung als Grundstein für Häuser mit Zukunft (DI Margit Schön, Hauskunft)

1:11:43 VoRaus aus Gas mit Fernwärme (DI Daniel Menz, Wien Energie GmbH)

1:27:33 Umstieg auf Erneuerbare Energie (Mag. Andreas Zahner, MSc, Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien)

1:48:26 Initiative 100 Projekte Raus aus Gas (DI Dr. Stefan Sattler, Stadt Wien – Energieplanung)

08.02.24

Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundesministeriums für Klimaschutz gibt es viele Neuerungen zu den Förderungen für thermische Sanierungen und Kesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für alle, die sich dazu informieren möchten, empfehlen wir den Onlinevortrag der Kommunal Credit Public Consulting vom 07. Februar 2024, den Sie bequem von zuhause nachschauen können:

Hier können Sie das Webinar nachschauen.

Hier können Sie die Vorträge dazu nachlesen:

Eröffnung & Überblick zur Sanierungsoffensive 2024 

Thermische Gebäudesanierung „Sanierungsbonus“

„Raus aus Öl und Gas“

05.02.24

Wer seine Wohnung vollständig von fossilen Energieträgern befreit, bekommt ab 1. März 2024 eine Dekarbonisierungsprämie von der Stadt Wien. Die Prämie richtet sich an alle Eigentümer*innen und Mieter*innen mit Hauptsitz in der betreffenden Wohnung.  

Wie bekomme ich die Dekarbonisierungsprämie?  

Sie benötigen eine Bestätigung über die Stilllegung des Gaszählpunktes durch die Wiener Netze GmbH. Abhängig davon, welche Gasgeräte (z.B. Gasherde, Gas-Durchlauferhitzer oder Gas-Thermen) in einer Wohnung betrieben werden, sind für die Stilllegung des Gaszählers unterschiedliche Arbeiten erforderlich.  

Was muss ich außerdem beachten?  

Die Bestätigung über die Stilllegung des Gaszählpunktes darf bei Antragsstellung höchstens 6 Monate alt sein. Bestätigungen, die vor dem 1. März 2024 ausgestellt wurden, können nicht eingereicht werden. Mieter*innen benötigen vor Beginn der Umbauarbeiten die Zustimmung des*der Hauseigentümer*in oder der Hausverwaltung. Außerdem dürfen nur befugte Firmen die erforderlichen Umbau- und Installationsarbeiten durchführen.  

Zuständige Stelle  

Infopoint für Wohnungsverbesserung 

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), Technische Stadterneuerung (MA 25) 

20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock 

Telefon: +43 1 4000-74860 

Fax: +43 1 4000-99-74879 

E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at 

Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

01.02.24

Vieles ist neu in der Wiener PV-Förderung: Es gibt mehr Budget, bessere Förderangebote und neue Förderschwerpunkte. Für alle, die dazu Fragen haben, gibt es seit 1. Februar eine Online-Fördersprechstunde der Wiener Sonnenstrom-Offensive. Egal ob Privatperson, Betrieb, Bauträger oder Verein: Expert*innen der Stadt Wien – Energieplanung und der Klima- und Innovationsagentur bieten ab sofort täglich persönliche Beratung rund um die Wiener PV-Landesförderungen an. Hier können Sie online einen Beratungstermin buchen: Solar-Sprechstunde (wien.gv.at)

23.01.24

Das Interesse an privaten PV-Anlagen ist so groß wie nie zuvor: 2023 wurden insgesamt mehr als zwei Gigawatt an neuer Leistung installiert. Passend dazu ändert sich auch die Förderlandschaft: Seit dem 1. Jänner 2024 entfällt die Umsatzsteuer von 20 Prozent für kleine PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak. Damit erhalten Privatpersonen unbürokratische Unterstützung.

Um sicherzustellen, dass Anbieter die Umsatzsteuerbefreiung auch an ihre Kund*innen weitergeben, hat das Klimaschutzministerium eine Marktbeobachtung des Photovoltaikmarktes eingerichtet. Die Österreichische Energieagentur wurde damit beauftragt, die Marktpreise zu beobachten, beispielsweise durch die Einholung von Angeboten oder telefonische Befragungen bei anbietenden Unternehmen. Die laufend erhobenen Preise sollen dann mit einem Referenzwert verglichen werden, um ausbleibende Kostensenkungen sichtbar zu machen.

Die Ergebnisse werden halbjährlich veröffentlicht. Bei einem Verdacht der Nichtweitergabe der Umsatzsteuerbefreiung hat die Bundeswettbewerbsbehörde das Recht, weitere Untersuchungen anzustellen. Hier finden Sie den ORF-Artikel zum Thema.