Schwerpunkt Energiegemeinschaften Erste Schritte zur Umsetzung
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte von der Konzipierung bis zum Aufbau Ihrer Energiegemeinschaft. Sie finden eine detailliertere Übersicht auch im Factsheet für Umsetzer*innen im Download Bereich der Österreichischen Koordinationsstelle. Die FAQ Sammlung bietet Ihnen außerdem hilfreiche Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Beachten Sie auch die Förderung des Klima- und Energiefonds für Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter. Alle Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.
Die zentralen Fragen zu den ersten Überlegungen lauten: Welche Erzeugungsanlagen gibt es bereits und sind weitere Neuanlagen möglich oder gar notwendig? Wer aus der Nachbarschaft oder aus einer anderen Gemeinschaft ist außerdem an der Teilnahme interessiert? Welche Form der Energiegemeinschaft (lokale oder regionale Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürgerenergiegemeinschaft) ist mit den potentiellen Teilnehmer*innen möglich? Die potentiellen Einsparungen sind bei der lokalen Form am höchsten, wohingegen die regionale Form mehr Teilnehmer*innen und Anlagen zulässt.
Zu einer ersten groben Abschätzung von Energiemengen und der Wirtschaftlichkeit stellt die Österreichische Koordinationsstelle ein hilfreiches Benefit- und Berechnungs-Tool zur Verfügung.
Bei Fragen rund um die ersten Überlegungen zu Ihrem Vorhaben können Sie sich gerne an uns wenden.
Über die Wiener Netze erhalten Sie die sogenannten „Beauskunftungskennzahlen“ für alle Personen und Betriebe, die an der Energiegemeinschaft teilnehmen wollen. Diese Information ist wichtig, damit Sie feststellen können, ob Ihr Vorhaben eine lokale, regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürgerenergiegemeinschaft werden kann. Aufgrund der dichten Infrastruktur, sind auch die Netzebenen in Wien sehr engmaschig und
oftmals schließt der Lokalbereich lediglich wenig Häuser mit ein. In der Regel ergeben
sich daher in Wien regionale Erneuerbare-Energiegemeinschaften bzw. Bürgerenergiegemeinschaften.
Die Anleitung zur Netzbeauskunftung sowie hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf der Themenseite Energiegemeinschaften auf der Homepage der Wiener Netze.
Die nächste wichtige Fragestellung lautet: Hat schon jedes potentielle Mitglied einen betriebsfähigen Smart-Meter zur Verfügung?
Zur Erklärung: Alle Teilnehmer*innen benötigen einen Smart Meter – ein elektronischer Stromzähler, der im Viertelstunden-Takt den Verbrauch bzw. die Produktion misst. Das ist wichtig, weil in einer Energiegemeinschaft die momentane Erzeugung zeitgenau (15 Minuten) dem momentanen Verbrauch zugeordnet wird. Mitgliedern einer Energiegemeinschaft hat der Netzbetreiber laut Gesetz binnen zwei Monaten einen Smart-Meter zu installieren und binnen sechs Monaten ins Kommunikationssystem einzubinden.
Mit der Bekanntmachung Ihrer Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber kümmert sich dieser automatisch um die Installation und Inbetriebnahme von Smart-Metern, und zwar bei jedem Mitglied.
Hier sollte der Fokus auf der Festlegung der Art der Energiegemeinschaft, der Organisationsform, den Abrechnungsmodalitäten und der Festlegung des Strompreises innerhalb der Energiegemeinschaft liegen. Dabei handelt es sich um komplexe Fragestellungen. Externe Expertise einzuholen, ist an dieser Stelle ratsam. Nähere Infos finden Sie im Kapitel Dienstleister und bereits bestehende Energiegemeinschaften.
Ist die Rechtsform gegründet, ist zunächst eine Registrierung der Energiegemeinschaft als Marktteilnehmer*in auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft ebUtilities notwendig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite Energiegemeinschaften von ebUtilities.
Durch die Registrierung erhält die Energiegemeinschaft eine Marktpartner-ID (RC-Nummer). Diese ID ist für die Anmeldung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber notwendig. Für den Abschluss des Vertrags mit dem Netzbetreiber ist die gegründete Rechtsperson Voraussetzung. Im Zuge der Gründung werden auch innergemeinschaftliche Belange wie Rollenverteilung, Tarife und Aufnahmekriterien geklärt. Hierzu werden laufend Musterdokumente erarbeitet. Die Österreichische Koordinationsstelle bietet diese auf ihrer Homepage zum Download an: Download-Bereich Österreichische Koordinationsstelle.
Der Vertragsabschluss gliedert sich in zwei Bereiche:
Die Verträge werden vom Netzbetreiber erstellt und zur Verfügung gestellt und in Folge an die Gemeinschaft übermittelt. Nun steht dem Start Ihrer Energiegemeinschaft nichts mehr im Wege!
Wenn die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb geht, findet auch der Datenaustausch statt. Die Energiegemeinschaft bekommt auf dem EDA-Anwenderportal die Daten zu Erzeugung und Verbrauch, mit welchen sie die innergemeinschaftliche Abrechnung durchführt. Sie finden dazu auch hilfreiche Informationen auf der Themenseite Energiegemeinschaften des EDA Anwenderportals.
Je nach Größe und Komplexität einer Energiegemeinschaft kann für die Abrechnung die Verwendung einer speziellen Software notwendig sein. Über die Marktkommunikation findet auch die An- und Abmeldung von Teilnehmer*innen durch die Energiegemeinschaft statt.
Nützen Sie die Kraft der Sonne um Strom zu produzieren.
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
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