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Formen von Energie-Gemeinschaften

Alle Wiener Bürger*innen bekommen mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit Energie gemeinschaftlich zu erzeugen und zu nutzen.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Das Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) kann insbesondere in urbanen Räumen mit verdichteter Architektur und in Mehrparteienhäusern und Bürogebäuden ein Mittel sein, um die eigenerzeugte Energie in der Gemeinschaft direkt zu verbrauchen.

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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines Netzbetreibers angesiedelt sein.

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Bürgerenergiegemeinschaften

Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen. Im Gegensatz zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft darf die Bürgerenergiegemeinschaft nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt. Sie kann sich dafür über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

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Einschränkungen

Energiegemeinschaften bringen sozialgemeinschaftliche Vorteile mit sich. Der Hauptzweck liegt nicht in finanziellem Gewinn. Dies bringt einige Einschränkungen bezüglich Teilnehmer*innen und Organisationsformen mit sich.
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Wärme-Energiegemeinschaften

Das Konzept der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft kann auch für den Wärmebereich angewendet werden. Die lokale Produktion, der Verbrauch und Austausch von Wärme über die Grundstücksgrenzen hinweg wird somit möglich.

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Mehrfachteilnahme

Um den Strombezug aus Energiegemeinschaften noch effizienter zu gestalten und damit noch mehr Einfluss auf die Energiewende nehmen zu können, gibt es in Österreich seit April 2024 die Möglichkeit der Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften (EG). Diese ermöglicht es, an mehreren Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen zu können. Und das unabhängig davon, ob man als Erzeuger*in, Überschusseinspeiser*in oder Verbraucher*in teilnimmt, bereits Teil einer EG ist oder neu einsteigt.

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Formen von Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften bringen sozialgemeinschaftliche und ökologische Vorteile und können außerdem zu finanziellen Ersparnissen für die Teilnehmer*innen führen.

Eine gute Planung und Konzipierung sind die Grundlage zum Gelingen von Energiegmeinschaften. Hier werden die ersten Schritte zur Umsetzung gezeigt.