Schwerpunkt Energiegemeinschaften Formen von Energiegemeinschaften
Alle Wiener Bürger*innen bekommen mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit Energie gemeinschaftlich zu erzeugen und zu nutzen.
Das Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) kann insbesondere in urbanen Räumen mit verdichteter Architektur und in Mehrparteienhäusern und Bürogebäuden ein Mittel sein, um die eigenerzeugte Energie in der Gemeinschaft direkt zu verbrauchen.
Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ermöglicht die Verteilung des Stroms vom Dach entlang der Hausleitung an die Bewohner*innen. So können sich etwa Mieter*innen und Eigentümer*innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Photovoltaikanlage-Anlage zu errichten und zu nutzen. Bleibt nach der Verteilung im Haus noch Strom übrig, wird dieser in das Netz eingespeist. Im Fall von städtischen mehrgeschossigen Häusern ist die Dachfläche und damit die potentielle Fläche für die Energieerzeugung relativ klein, in Relation zum hohen Stromverbrauch im Gebäude. Damit gelingt ein hoher Eigenverbrauchsanteil und die Überschusseinspeisung bleibt gering.
Die GEA ermöglicht jedoch nicht die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes um den am eigenen Dach erzeugten Strom, über die Grundstücksgrenze hinweg z.B. zum Nachbarhaus weiterzuleiten und zu verkaufen. Falls dies möglich und gewünscht ist, empfiehlt sich die Gründung einer Energiegemeinschaft.
Sie finden im Download Bereich das Factsheet zu den GEAs in welchem die Grundlagen und ersten Schritte beschrieben sind.
Eine wichtige Rolle zur Errichtung einer GEA speilt der Netzbetreiber. Auf der Homepage der Wiener Netze finden sich weitere Informationen.
Alle grundlegenden Informationen zu GEAs finden Sie auch auf der Homepage der Koordinationsstelle.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines Netzbetreibers angesiedelt sein.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher in Österreich im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer*innen einer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden. Werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft. Konkret bedeutet dies, dass eine lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft von Teilnehmer*innen aus dem Versorgungsgebiet einer Trafostation gegründet werden kann. Bei einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sind die Teilnehmer*innen über dieselbe Sammelschiene verbunden. Bei dieser Form können auch Trafostationen dazwischen liegen. Die Netzbeauskunftung des Netzbetreibers gibt Ihnen diese Informationen für alle potentiellen Teilnehmer*innen.
Aufgrund der dichten Infrastruktur, sind auch die Netzebenen in Wien sehr engmaschig und
oftmals schließt der Lokalbereich lediglich wenige Häuser mit ein. In der Regel ergeben
sich daher in Wien regionale Erneuerbare-Energiegemeinschaften bzw. Bürgerenergiegemeinschaften.
Mitglieder oder Gesellschafter*innen von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Als Organisationsform ist für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich. Der Hauptzweck von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten der Organisation verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft ergeben.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Koordinationsstelle.
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen. Im Gegensatz zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft darf die Bürgerenergiegemeinschaft nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt. Sie kann sich dafür über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Auch in Bürgerenergiegemeinschaften können die Mitglieder bzw. Gesellschafter*innen Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Wie bei den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften muss das in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Koordinationsstelle.
Eine Person (natürlich oder juristisch) allein kann keine Energiegemeinschaft gründen. Jede Energiegemeinschaft benötigt zwei oder mehr Mitglieder bzw. Gesellschafter*innen.
Unternehmen (KMUs) können sich an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften beteiligen, die Teilnahme darf aber nicht ihr gewerblicher oder beruflicher Hauptzweck sein. Großunternehmen sind von der Teilnahme an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften ausgeschlossen. Es gibt allerdings Möglichkeiten zur indirekten Teilnahme, diese sind im Kapitel Organisationsformen beschrieben.
Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen dürfen sich nicht an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften beteiligen, das gilt auch für Erzeuger, die von Energieunternehmen (Versorger, Lieferanten, Stromhändler) kontrolliert werden.
Hinweis: Im Gegensatz zu den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften ist in Bürgerenergiegemeinschaften die Teilnahme von Energieversorgungsunternehmen und Großunternehmen möglich, die Kontrollausübung ist jedoch nur natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen erlaubt.
Das Konzept der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft kann auch für den Wärmebereich angewendet werden. Die lokale Produktion, der Verbrauch und Austausch von Wärme über die Grundstücksgrenzen hinweg wird somit möglich.
In Wien stehen große Herausforderungen hinsichtlich der Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger bei Heizung und Warmwasser bevor. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können helfen effiziente und schlaue Lösungen auf lokaler und gemeinschaftlicher Ebene zu finden. Wenn man an den großen Bedarf von Geothermie und damit auch an Wärmepumpen denkt, kann insbesondere die Kombination von Strom und Wärme in einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sinnvoll sein.
Aktuell sind die rechtlichen Grundlagen sowie die ersten Konzepte und Anwendungsfälle in Ausarbeitung.
Um den Strombezug aus Energiegemeinschaften noch effizienter zu gestalten und damit noch mehr Einfluss auf die Energiewende nehmen zu können, gibt es in Österreich seit April 2024 die Möglichkeit der Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften (EG). Diese ermöglicht es, an mehreren Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen zu können. Und das unabhängig davon, ob man als Erzeuger*in, Überschusseinspeiser*in oder Verbraucher*in teilnimmt, bereits Teil einer EG ist oder neu einsteigt.
Vorteile der Mehrfachteilnahme
In erster Linie führt die Mehrfachteilnahme dazu, dass sowohl Erzeuger*innen als auch Verbraucher*innen mehr Strom aus Energiegemeinschaften effizienter nutzen können. Dies ist auch durch eine Diversifizierung der Energiequellen möglich. Außerdem ergeben sich wirtschaftliche Vorteile: Durch die Teilnahme an mehreren EGs können die Mitglieder von verschiedenen Angeboten profitieren, was wiederum dazu beitragen kann, die Gesamtkosten für die Energieversorgung zu senken. Darüber hinaus bietet das neue Modell die Möglichkeit, Erfahrungen und technisches Know-how mit vielen verschiedenen Akteuren auszutauschen. Langfristig wird dadurch die Innovationskraft gestärkt und die Weiterentwicklung nachhaltiger Energielösungen gefördert.
Wie kann die Mehrfachteilnahme genutzt werden?
Jeder Zählpunkt, also jede Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage, kann gleichzeitig an bis zu fünf Energiegemeinschaften teilnehmen und von diesen Energie beziehen bzw. für diese bereitstellen. Durch die Einführung eines sogenannten Teilnahmefaktors können die Teilnehmenden ihren Anteil am Stromverbrauch oder an der Stromerzeugung in einer Energiegemeinschaft genau steuern. Der Teilnahmefaktor wird von der Energiegemeinschaft (und nicht von den Mitgliedern selbst) festgelegt.
Weitere Informationen und FAQ’s zur Mehrfachteilnahme finden Sie auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: Mehrfachteilnahme – Energiegemeinschaften
In unserem Downloadbereich finden Sie weitere hilfreiche Informationen, Handbücher und Videos zu Energiegemeinschaften: Downloads – Klima- und Innovationsagentur
Energiegemeinschaften bringen sozialgemeinschaftliche und ökologische Vorteile und können außerdem zu finanziellen Ersparnissen für die Teilnehmer*innen führen.
Eine gute Planung und Konzipierung sind die Grundlage zum Gelingen von Energiegmeinschaften. Hier werden die ersten Schritte zur Umsetzung gezeigt.
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Operngasse 17-21/11.Stock
1040 Wien
Österreich