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Organisationsformen

Die Wahl der geeigneten Organisationsform ist eine notwendige Voraussetzung zum Betrieb Ihrer Energiegemeinschaft. Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile der am meisten verwendeten Formen. Außerdem stellen wir Ihnen eine Übersicht der notwendigen Verträge vor.

01. Grundlagen

Es gibt in Österreich unterschiedliche Gesellschaftsformen, die für Energiegemeinschaften verwendet werden können. Eine allgemein empfohlene Form gibt es nicht. Die bis dato am meisten verbreiteten Formen in Wien sind Genossenschaften und Vereine.

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02. Vorgaben für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft hat aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschafter*innen zu bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder als ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.

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03. Vorgaben für Bürgerenergiegemeinschaften

Eine Bürgerenergiegemeinschaft hat – genauso wie eine Erneuerbare Energiegemeinschaft – aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschafter*innen zu bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder als eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
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04. Vergleich von Verein, Genossenschaft und GmbH

Am häufigsten werden im Moment die beiden Organisationsformen Verein und Genossenschaft verwendet. Aufgrund von Freiheiten in der Ausgestaltung und geringen laufenden Kosten eignen sie sich gut.
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Organisationsformen

Eine Übersicht zu dienstleistenden Unternehmen und bestehenden Energiegemeinschaften finden Sie hier.

Eine gute Planung und Konzipierung sind die Grundlage zum Gelingen von Energiegmeinschaften. Hier werden die ersten Schritte zur Umsetzung gezeigt.