Schwerpunkt Energiegemeinschaften Organisationsformen
Die Wahl der geeigneten Organisationsform ist eine notwendige Voraussetzung zum Betrieb Ihrer Energiegemeinschaft. Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile der am meisten verwendeten Formen. Außerdem stellen wir Ihnen eine Übersicht der notwendigen Verträge vor.
Es gibt in Österreich unterschiedliche Gesellschaftsformen, die für Energiegemeinschaften verwendet werden können. Eine allgemein empfohlene Form gibt es nicht. Die bis dato am meisten verbreiteten Formen in Wien sind Genossenschaften und Vereine.
Ob Verein oder Genossenschaft oder eine andere Rechtsform, für den Betrieb der Energiegemeinschaft benötigt es eine Reihe von Verträgen. Zum einen wird so das Innenverhältnis der Gemeinschaft definiert und andererseits werden Vereinbarungen mit Anlagenbesitzer*innen, Energieversorger und Netzbetreiber geschlossen. Die Übersichts-Grafik zeigt die einzelnen Verträge, welche eine Energiegemeinschaft zum Betrieb benötigt.
Jede Organisationsform hat ihre spezifischen Eigenschaften und damit ihre Vor- und Nachteile. Unterschiede bestehen beispielsweise bei den Gründungsvorschriften, der Haftung, im Steuerrecht und den Ein- und Austrittsbestimmungen.
Bereits bestehende Organisationen können für die Gründung von Energiegemeinschaften verwendet werden.
Musterdokumente zum Verein sind im Download Bereich der Österreichischen Koordinationsstelle zu finden. Sie geben einen hilfreichen Einblick in Möglichkeiten der Ausgestaltung. Für die Gründung von Genossenschaften steht Ihnen XXX mit Rat und Tat zur Seite.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft hat aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschafter*innen zu bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder als ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sollen in der Lage sein, eigenproduzierte Energie gemeinsam zu nutzen. Die Teilnahme an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist freiwillig und offen. Das Recht der Teilnehmenden auf freie Lieferantenwahl bleibt unberührt. Alle Teilnehmenden können ihren Energieversorger für den Bezug der Restenergie weiterhin frei wählen. Eigentümer*innen der Erzeugungsanlage(n) können die Gemeinschaft selbst, deren Mitglieder, Gesellschafter*innen oder Dritte sein. Die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlagen liegt – mit Ausnahme des Eigenverbrauchs von Mitgliedern, die eine Erzeugungsanlage einbringen – bei der Gemeinschaft. Hinsichtlich der Betriebsführung und Wartung kann sich die Gemeinschaft eines Dritten bedienen. Contracting- und Leasingmodelle sind grundsätzlich möglich.
Mitglieder oder Gesellschafter*innen einer Bürgerenergiegemeinschaft dürfen natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. Eigentümer*innen einer Erzeugungsanlage können die Gemeinschaft, deren Mitglieder bzw. Gesellschafter*innen oder Dritte sein. Gleich zu den Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt auch bei den Bürgerenergiegemeinschaften die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlagen – unter Ausnahme des Eigenverbrauchs von Mitgliedern, die eine Erzeugungsanlage einbringen – bei der Gemeinschaft. Contracting- und Leasingmodelle sind ebenfalls möglich. Hinsichtlich der Betriebsführung und Wartung kann sich die Bürgerenergiegemeinschaft eines Dritten (z. B. Dienstleister, Energieversorgungsunternehmen) bedienen. Das Recht der Teilnehmer*innen auf freie Lieferantenwahl bleibt auch bei den Bürgerenergiegemeinschaften unberührt.
Anders als bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen Großunternehmen bei Bürgerenergiegemeinschaften teilnehmen. Ihnen ist es allerdings nicht erlaubt eine Kontrollfunktion in der Organisationsform einzunehmen.
Diese beiden Formen sowie zusätzlich auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die insbesondere für Anwendungen im Unternehmensbereich interessant ist, werden im Folgenden mit ihren Vor- und Nachteilen beschrieben.
Eine Übersicht zu dienstleistenden Unternehmen und bestehenden Energiegemeinschaften finden Sie hier.
Eine gute Planung und Konzipierung sind die Grundlage zum Gelingen von Energiegmeinschaften. Hier werden die ersten Schritte zur Umsetzung gezeigt.
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