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Förderungen bei Wärmepumpen, Erdwärme sowie Heizungssanierung

Nutzen Sie die Unterstützung von Land Wien und die Förderungen auf Bundesebene

Förderungen vom Land Wien

Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden. Wien will mit diesem Förderprogramm ein deutliches Zeichen setzen und aktiv die städtische Wärme- und Kälteversorgung bis 2040 auf erneuerbare Energiequellen umstellen.

Landesförderungen für Private

Förderwerber (Zielgruppen)
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
  • Mieter*innen Eigenheimen und Reihenhäusern
 

Voraussetzungen:

  • Die zu sanierende Wohnung bzw. das Eigenheim ist Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers (Fernwärmeanschlüsse werden auch in Nebenwohnsitzwohnungen gefördert)
  • Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt (Fernwärmeanschlüsse werden auch in Gebäuden, die jünger als 20 Jahre sind gefördert)
  • Bei Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern müssen Wärmepumpen bzw. Biomasseheizungsanlagen mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik) kombiniert werden.
 
Kurzbeschreibung der Förderung

Mit der Förderung für die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Energiesystemen, wie zum Beispiel Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen, für Heizung und Warmwasseraufbereitung unterstützt die Stadt Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger.

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Errichtung oder erstmaliger Einbau einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an die Fernwärme
  • Errichtung oder erstmaliger Einbau einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
  • Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
 
Förderform / Förderhöhe

Für die Errichtung oder Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme, bzw. außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35% der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden.

Wohnungen:
förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten max. 12.000 Euro.
Ausnahme: Anhebung der Ausstattungskategorie von D oder C auf A: max. 700 Euro pro Quadratmeter der Wohnnutzfläche als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten
Wohnungen, die in bestehende Dachräume eingebaut wurden oder durch Aufstockung entstanden sind: max. 700 Euro pro Quadratmeter, sofern die Ausstattungskategorie D oder C auf A angehoben wird. Max. 100 Quadratmeter angerechnet.

Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser:

Thermisch-energetische Sanierung förderbare Gesamtbaukosten max. 740 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen max. 35.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anrechenbar

Alle anderen Sanierungsförderungen (z.B. barrierefreier Umbau) max. 12.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten

 
Kombinierbarkeit

Zusätzlich zur Förderung der Stadt Wien können Sie auch die „Raus aus Öl und Gas“ Förderung des Bundes beantragen.

Eigenheimbesitzer können darüber hinaus auch die „Sauber Heizen für Alle“-Förderung des Bundes beantragen.

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
wv@ma50.wien.gv.at

 
Links zu Förderinformationen:

Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen – Förderungsantrag

Förderrichtlinie für Wärmepumpen.pdf

Landesförderungen für Betriebe

Förderwerber (Zielgruppen)

natürliche oder nicht-natürliche (juristische) Personen

  • im Grundbuch eingetragene Eigentümer*innen
  • Inhaber*innen von Baurechten
  • Pächter*innen bzw. Unterpächter*innen
  • Errichter*innen bzw. Betreiber*innen der Energieinfrastruktur, die gegenüber den Bewohner*innen als Energieversorgungs-Unternehmen (Contractoren) auftreten

Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, im mehrgeschossigen Wohnbaubestand in Wien einen wirtschaftlichen Anreiz zum Ersatz von fossilen Wärmebereitstellungssystemen durch hocheffiziente Wärmenetze (Anergienetze) auf Basis von Wärmepumpen zu schaffen.

Nicht gefördert werden Wärmepumpen-basierte Lösungen bei reinen Neubauprojekten.

Die Einhaltung der Voraussetzungen ist vor Umsetzung der Maßnahme im Rahmen eines Beratungsgespräches mit der Stadt Wien – Technischen Stadterneuerung (MA 25) abzustimmen.

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, die Abhängigkeit der Wärmeversorgung des Gebäudesektors von fossilen Energien bis 2040 zu überwinden. Eine Möglichkeit, die fossile Wärmeversorgung durch klimafreundliche Lösungen zu ersetzen, besteht in der Nutzung von Wärmenetzen (Anergienetze) in Verbindung mit Erdwärme- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen. Mithilfe der Förderung sollen fossile Energiesysteme bei Bestandsgebäuden bzw. bei Bestandsgebäuden in Kombination mit Neubauten durch Energiesysteme auf Basis von Wärmepumpen restlos ersetzt werden. In diesem Sinne soll durch ein gebäudeübergreifendes Wärmenetz (Anergienetz) auf eine Wärmepumpen-basierte Lösung umgerüstet und jegliche fossile Versorgung der betreffenden Gebäude stillgelegt werden.

Gefördert werden effiziente gebäudeübergreifende Wärmenetze (Anergienetze1 ) auf Basis von Erdwärme- & Grundwasser-Wärmepumpen-Lösungen, die grundstücksübergreifend zur Versorgung von bis zu drei Gebäuden (Mindestgröße drei Wohneinheiten je Objekt) installiert werden, sofern die fossilen Energiesysteme der betreffenden Objekte dadurch ersetzt werden.

Förderbare Kosten:

  1. Tiefenbohrungen und Erdsonden, Brunnenanlagen
  2. Erdwärme- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen zur Versorgung des Wärmenetzes (Anergienetzes)
  3. Wärmetauscher im Zusammenhang mit der erneuerbaren Aufbringung bzw. mit der Nutzung von Abwärme,
  4. Solarabsorber/Wärmeabsorber/Wärmetauscher im Zusammenhang mit erneuerbarer Energieaufbringung bzw. Regeneration des Erdreiches einschließlich Trägergerüst und Montage,
  5. Speicher bzw. Speicherbehälter, sowie die Verrohrung von Bauteilaktivierung,
  6. primärseitige hydraulische Installation: Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen für Kollektor-, Speicher- und Kältekreislauf, Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten,
  7. Wärmeverteilnetz mit Übergabestationen,
  8. Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile,
  9. Messeinrichtungen für das Monitoring,
  10. Planung, Energieberatung,
  11. Professionelle Abnahme der Anlage.
 
Förderform / Förderhöhe

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

Förderbasis: die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten der Maßnahme

30 % der förderbaren Investitionskosten

max. 150.000 € je Förderfall

 
Kombinierbarkeit

Eine Möglichkeit der Kombination ist nicht bekannt.

 
Gültigkeitszeitraum

1.5.2022 bis 31.12.2023

 
Ansprechpartner

Technische Stadterneuerung (MA 25)
Gruppe Neubau und Gebäudetechnik
20., Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock
Telefon: +43 1 4000-25262, – 25224
neubau@ma25.wien.gv.at
www.um-haeuser-besser.at

 
Links zu Förderinformationen:

Förderantrag für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen für bis zu 3 Objekte

Förderrichtlinie der Stadt Wien für Wärmenetze.pdf

Förderwerber (Zielgruppen)

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft  sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit dem Standort Wien.

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von Abwärmetransportleitungen, Verteilnetzzentralen und Verteilnetzen zur Versorgung von mindestens 4 Objekten im Gesamtnetz.

Die Förderungsvoraussetzungen für Projekte sind identisch mit den Förderungsrichtlinien der „Umweltförderung im Inland“ des Bundes idgF. und dem Förderungsbereich „Abwärmeauskopplung“, abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Nähere Details können den dortigen Förderungsrichtlinien bzw. -bestimmungen entnommen werden.

Die Förderung des Landes wird nach Auszahlung der Bundesförderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss im Verhältnis 40:60 zur Bundesförderung (40 Prozent Land, 60 Prozent Bund) gewährt.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Ökostromfonds und setzt eine Förderungsgewährung der Umweltförderung des Bundes voraus. Für die gegenständliche Förderaktion stehen maximal 500.000 Euro zur Verfügung.

Die Einreichung erfolgt über das Formular der Bundesförderung von der KPC. Doppeleinreichungen sind nicht erforderlich.

 
Förderform / Förderhöhe

Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Art der Anlage bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

 
Kombinierbarkeit

Kombination mit Bundesfinanzierung Abwärmenutzung notwendig

 
Gültigkeitszeitraum

Bis 31. 12. 2023 bzw. Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9

Serviceteam Wärmeverteilung und Transport
Telefon: +43 1 31 6 31-719
Fax: +43 1 31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at

Serviceteam Wärmeauskopplung
Telefon: +43 1 31 6 31-723
Fax: +43 1 31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at

 
Links zu Förderinformationen

Förderantrag Landes-Kofinanzierung für Projekte zur Abwärmeauskopplung in Wien

Förderungen vom Bund Österreich

Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch in den Jahren 2021 und 2022 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

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Bundesförderungen für Private

Förderwerber (Zielgruppen)

Gebäudeeigentümer*innen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mind. drei Wohneinheiten im Inland.

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Mit „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im mehrgeschoßigen Wohnbau gefördert.

Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet. Bei Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems werden die dafür anfallenden Mehrkosten zusätzlich gefördert. In jedem Fall sind die Altanlagen (Kessel und Tankanlage) außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden. Die Förderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden. 

Anträge können ab 09.02.2021 so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022.

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Wärmeabgabesysteme (Fußbodenheizung, Radiatoren etc.) können nicht gefördert werden. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können ebenfalls nicht gefördert werden.

 
Förderungsfähige Kosten

Förderungsfähige Anlagen(teile) sind

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Speicher
  • Zentrale Regelung
  • Elektrische Installation
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) sind

  • Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Steigleitungen, etc.)
  • Wärmeabgabesysteme (Fußbodenheizung, Radiatoren, etc.)
  • Einzelraumregelungen
  • Thermostatventile
  • Brauchwasserwärmepumpe

Wärmepumpen sind nur förderungsfähig, wenn keine Anschlussmöglichkeit für klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärme vorhanden ist.

 
Förderform / Förderhöhe

Investitionskostenzuschuss

Anlagen < 50 kW                                                       7.500 €

Anlagen 50 kW bis 100 kW                                   12.000 €

Anlagen > 100 kW                                                    15.000 €

Zentralisierung des Heizungssystems              2.300 €/Wohneinheit

Abschläge:

20 % für Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000

 
Kombinierbarkeit

Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.

 
Gültigkeitszeitraum

Anträge können solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit festgelegt werden.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam „Sanierungsscheck“: DW 264
T +43 1 /31 6 31-264 | F: DW 104
sanierung@kommunalkredit.at
www.raus-aus-öl.at/mgw

 
Links zu Förderinformationen:

Mehr Information zu “Raus aus Öl und Gas“ – mehrgeschoßiger Wohnbau für Private

Download: Infoblatt “Raus aus Öl und Gas“- mehrgeschoßiger Wohnbau für Private

Förderwerber (Zielgruppen)

(Mit-)Eigentümer*innen, Bauberechtigte oder Mieter*innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhaus

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.

 
Förderungsfähige Kosten

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Speicher
  • Zentrale Regelung
  • Elektrische Installation
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Steigleitungen, etc.)
  • Wärmeabgabesysteme (Fußbodenheizung, Radiatoren, etc.)
  • Einzelraumregelungen
  • Thermostatventile
  • Brauchwasserwärmepumpen


Kriterien Wärmepumpe:

  • Einhaltung EHPA-Gütesiegelkriterien Abschnitt 2.1 „Technical conditions“ der EHPA regulations for granting the international quality label for electrically driven heat pumps in der Version 1.7 vom 07.06.2018.
  • Kältemittel GWP max. 2.000 (Für Anlagen mit GWP zwischen 1.500 und 2.000 gibt es 20 % Abschläge der ermittelten Förderung)
  • Vorlauftemperatur der Wärmeabgabesystems von 40 °C
  • Förderungsfähige Wärmepumpentypen sind: Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser und Erdkollektor-Wärmepumpen
  • Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig
  • Keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung
 
Förderform / Förderhöhe

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss

Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt

Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe        7.500 €

 
Kombinierbarkeit

Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.

 
Gültigkeitszeitraum

Eine Registrierung ist ab 09.02.2021 möglich. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Registrierungsfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit festgelegt werden.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „raus aus Öl und Gas“: DW 735
T +43 1 /31 6 31-735 | F: DW 104
heizung@kommunalkredit.at
www.raus-aus-öl.at

 
Links zu Förderinformationen:

Mehr Information zu “Raus aus Öl und Gas“ – Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus für Private

Infoblatt „Raus_aus_Öl und Gas“ Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Förderwerber (Zielgruppen)
  • Privatpersonen
  • Einkommensschwache Haushalte
  • Gebäudeeigentümer*in eines Ein-Zweifamilienhaus oder Reihenhaus mit Hauptwohnsitz am Projektstandort
 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.

Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.

Die „Sauber Heizen für Alle“-Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie Ihre Förderungsverträge zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“. Danach haben Sie 6 Monate Zeit für die Umsetzung Ihres Projektes.

 
Voraussetzungen:
  • Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile in Österreich (EUROSTAT-Daten, Stand 02.06.2021). Zu den untersten beiden Einkommensdezile werden auch Haushalte gerechnet, die über eine aufrechte Zusage für eine GIS-Befreiung oder über Sozialhilfe verfügen, selbst wenn diese über die genannten Einkommensgrenzen hinausgehen.
    Die Förderung steht auch einkommensschwachen Haushalten des dritten Einkommensdezils (EUROSTAT-Daten, Stand 02.06.2021).
    Als Nachweis des Einhaltens der Einkommensgrenzen für die untersten beiden Einkommensdezile gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen einer GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z. B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten. Liegt keiner der genannten Nachweise vor, ist die Einkommensermittlung nach Maßgabe der Wohnbeihilfenmethode im jeweiligen Bundesland vorzunehmen. Ebenso wird für die Einstufung für das dritte Einkommensdezil die Einkommensermittlung nach Maßgabe der Wohnbeihilfenmethode herangezogen.
  • Positive Förderungszusage der Bundes- und Landesförderungsstelle


Kriterien Wärmepumpe:

  • Einhaltung EHPA-Gütesiegelkriterien Abschnitt 2.1 „Technical conditions“ der EHPA regulations for granting the international quality label for electrically driven heat pumps in der Version 1.7 vom 07.06.2018.
  • Ausschließlich Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP < 1.500
  • Vorlauftemperatur der Wärmeabgabesystems von 40 °C
  • Förderungsfähige Wärmepumpentypen sind: Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser und Erdkollektor-Wärmepumpen
  • Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig
  • Keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung
 
Förderungsfähige Kosten:

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Planungskosten
  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Speicher
  • Boiler
  • Zentrale Heizungsregelung
  • Elektrische Installation für die Heizung
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen
  • Heizlastberechnung


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Steigleitungen, etc.)
  • Wärmeabgabesysteme (Fußbodenheizung, Radiatoren, etc.)
  • Einzelraumregelungen
  • Thermostatventile
  • Brauchwasserwärmepumpen
 
Förderform / Förderhöhe

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur Kostenobergrenze

Förderungen für das dritte Einkommensdezil – 75 % der Kostenobergrenze

Kostenobergrenzen:

Installation Luft/Wasser Wärmepumpe € 17.750

Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe € 26.050

 
Kombinierbarkeit

„Sauber Heizen für alle“ ist eine Zusatzförderung und wird auf der Basisförderung „Errichtung und Umstellung vorhandener Heizanlagen“ aufgesetzt. Eine Kombination ist hier verpflichtend und wird automatisch mit dem Antrag der Förderung aktiviert.

 
Gültigkeitszeitraum

Registrierungen können ab 03.01.2022 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam „Sauber Heizen für Alle“: DW 265
T +43 1 /31 6 31-265 | F: DW 104
heizung@kommunalkredit.at
www.sauber-heizen.at

 
Links zu Förderinformationen:

Mehr Information zu „Sauber Heizen für Alle“- Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus für Private

Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Bundesförderungen für Betriebe

Förderwerber (Zielgruppen)

Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen (Kessel, Netz), die Neuerrichtung und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen (Primärseite), die hydraulische Optimierung von Abnehmer*innen (Sekundärseite), sowie Geothermieanlagen in Gebieten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können.

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümer*innen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (vgl. Abschnitt B – Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme muss Im Schwerpunkt „Verdichtung von Wärmeverteilnetzen“ beantragt werden)
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen – primärseitig und sekundärseitig
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen
 
Förderungsfähige Kosten -Nahwärmeanlagen:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Immaterielle Kosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten)
  • Kosten für qm-Heizwerke
  • für den Betreib relevante Anlagenteile


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Fossile Energieerzeugungsanlagen und damit zusammenhängende Investitionen
  • Grundstückskosten
  • Kosten für die Aufschließung von Baugrund
  • Entsorgungskosten
  • Entschädigungszahlungen
  • Kosten für Fahrzeuge und mobile Anlagenteile
  • Kosten für Anlagenteile, die nicht im Eigentum des Förderungswerbers stehen
  • Anschlusskosten sowie Netzzutrittsentgelte (Strom, Wärme, Wasser, etc.)
  • Skonti und Rabatte, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen werden
  • Gebühren
  • Reparaturen, Werkzeuge
  • Kosten für Anlagenteile, deren Wirkungsweise nicht mit der zu fördernden Maßnahme im Zusammenhang stehen (z.B. Garage)
  • Förderungsabwicklung
  • Kundenakquise
  • Verbrauchsmaterialien
  • Vertragserrichtungsgebühren
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Notar


Neubau und Ausbau von Wärmenetzen:

Gefördert werden:

  • Neubau: Neuerrichtung von Leitungstrassen und Abnehmeranschlüssen auf Basis von Biomasse oder Geothermie
  • Ausbau: Errichtung von zusätzlichen Leitungstrassen und Abnehmeranschlüssen auf Basis von Biomasse oder Geothermie

Die Errichtung von zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme wird im Förderungsschwerpunkt Verdichtung von Wärmeverteilnetzen gefördert.

 
Förderungsfähige Kosten – Neubau und Ausbau von Wärmenetzen:

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Grabungsarbeiten und Fernwärmeleitungen
  • Wärmeübergabestationen im Eigentum des Förderungswerbers
  • notwendige Adaption in Heizzentrale und Hydraulik


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kosten, die Abnehmer*innen aus früheren und/oder künftigen Ausbaustufen betreffen
  • Mobile Anlagen (Radlader, Hacker, etc.)


Technische Voraussetzungen:
Der Gesamtnutzungsgrad der Nahwärmeanlage (verkaufte Wärme bezogen auf gesamten Brennstoffeinsatz) muss mindestens 75 % betragen oder gegenüber dem Bestand steigen. Es ist eine Reduktion der Netzrücklauftemperatur anzustreben.
jährliche Mindesteinsparung 4 Tonnen CO2

Förderform / Förderhöhe

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Förderungsbasis

Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition

Förderungssatz

25 % der Förderungsbasis
30 % der Förderungsbasis bei Projekten, die die Auswahlkriterien für eine EU-Kofinanzierung erfüllen Auswahlkriterien

max. 1.800 € pro bei Abnehmern eingesparter Tonne CO2
max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Mindestinvestition 10.000 €

Zuschlag: 5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag

Geothermieanlagen

Gefördert werden Geothermieanlagen

  • mit Tiefenbohrungen zur Versorgung von Einzelabnehmern
  • mit Tiefenbohrungen und Nahwärmenetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer
 

Förderungsfähige Kosten – Optimierung von Nahwärmenetzen:

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Tiefenbohrung zur Versorgung von Einzelabnehmern
  • Tiefenbohrung zur Versorgung von Wärmeverteilnetzen
  • Wiederverpressung
  • Geothermische Kraft-Wärme-Kopplung
  • geothermischer Nachnutzung bestehender Erdbohrlöcher


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Anlagen zur Temperaturanhebung


Technische Voraussetzungen:

  • Durchführung und Auswertung von Probebohrungen zum Nachweis der technischen Verwertbarkeit des geothermischen Potenzials
  • Wiederverpressung des Thermalwassers
  • Abnahmeprüfung des Gesamtsystems
  • jährliche Mindesteinsparung 4 Tonnen CO2 


Förderform / Förderhöhe

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Förderungsbasis

Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition

Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für einen leistungsgleichen fossilen Wärmeerzeuger gemäß festgelegten Standardwerten

Förderungssatz

30 % der Förderungsbasis
max. 1.800 € pro eingesparter Tonne CO2
max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Mindestinvestition 35.000 €
Zuschlag: 5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen

 
Kombinierbarkeit

Die Kommunalkredit Public Consulting übernimmt im Auftrag einiger Bundesländer die Abwicklung der Landesförderungen. In diesen Fällen überprüfen sie im Zuge der Antragsstellung, ob Ihr Projekt durch eine zusätzliche Landesförderung unterstützt werden kann.

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Nahwärmeversorgung: DW 719
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger für Betriebe

Infoblatt Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

Förderwerber (Zielgruppen)

Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.

Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.

Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie. In jedem Fall ist die Altanlage (Kessel und Tankanlage) außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Wärmepumpe muss überwiegend im Heizbetrieb eingesetzt und überwiegend betrieblich genutzt werden und folgende Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung EHPA-Gütesiegelkriterien Abschnitt 2.1 „Technical conditions“ der EHPA regulations for granting the international quality label for electrically driven heat pumps in der Version 1.7 vom 07.06.2018.
  • Kältemittel GWP max. 2.000 (Für Anlagen mit GWP zwischen 1.500 und 2.000 gibt es 20 % Abschläge der ermittelten Förderung)
  • Vorlauftemperatur der Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) von 40 °C
 
Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Pufferspeicher
  • Anlagenregelung
  • Elektrische Installation
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlagen


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Sanitäreinrichtungen
  • Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper, Einzelraumregelungen, etc.)
  • Personal-Eigenleistung des Antragstellers
  • Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt werden
  • Gasbetriebene Wärmepumpen

Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2021-2026 finanziert aus Mitteln der Europäischen Union „Next Generation EU“. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch die KPC und Genehmigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

 
Förderform / Förderhöhe

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

Anlagen < 50 kW

  • Tausch eines fossilen Heizungssystems – 7.500 €
  • Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Anlage – 4.000 €


Anlagen >= 50 kW und < 100 kW

  • Tausch eines fossilen Heizungssystems – 12.000 €
  • Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Anlage – 7.000 €

Die Förderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt und wird als „De-Minimis“-Beihilfe ausbezahlt.

 
Kombinierbarkeit

Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Energiesparen: DW 714
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
energiesparen@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen:

„Raus aus Öl und Gas“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe

„Raus aus Öl und Gas“ Erneuerbare Wärmeerzeuger kleiner 100 kW für Betriebe.pdf

Förderwerber (Zielgruppen)

Betriebe, sonstige unternehmerische Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung, die für die überwiegende Erzeugung von Heizwärme, Warmwasser, bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

 
Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Pufferspeicher
  • Primärseitige hydraulische Installation
  • Anlagenregelung
  • Elektrische Installation
  • Montagekosten
  • Planungskosten
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.)
  • Sanitäreinrichtungen
  • Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung ausgelegt werden
  • Gasbetriebene Wärmepumpen
  • Split-Klimageräte


Voraussetzungen:

  • nur in Gebieten förderungsfähig, in denen es keine Anschlussmöglichkeit an eine klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung gibt
  • Die Wärmepumpe muss überwiegend betrieblich genutzt werden
  • Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein
  • Zeitpunkt der Antragstellung: vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist
  • Technische Voraussetzungen:
    Kältemittel GWP < 2.000
    Jahresarbeitszahl (JAZ) mind. 3,8
  • Mindest-Investition: 10.000 €
  • Jährliche Mindest-CO2-Einsparung: 4 Tonnen

Mit dem Förderungsantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt. Die Möglichkeit der Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

 
Förderform / Förderhöhe

Investitionskosten für die Umweltinvestition: förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche fossile Wärmeerzeugungsanlage

Förderungssatz: 20 % der Förderungsbasis
Max. 900 € pro eingesparter Tonne CO2 bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt

Zuschläge:

10 % für WP, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen

Abschläge:

20 % für Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000

 
Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesförderungen möglich

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermische Leistung: DW 723
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen:

Wärmepumpen zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser >= 100 kWth für Betriebe

Infoblatt Wärmepumpen zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser >= 100 kW Betriebe.pdf

Förderwerber (Zielgruppen)

Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen

Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnungen mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

Gefördert wird:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme/Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
  • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)


Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Wärmetauscher
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
  • Pufferspeicher
  • Pumpen
  • Steuerungselektronik (MSR)
  • Zentrallüftungsgeräte mit Wärmetauscher
  • Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Betriebsgewöhnlicher Anlagentausch
  • Wärmerückgewinnung bei raumlufttechnischen „Zu- und Abluftanlagen“ (Neubau oder Erneuerung) für konditionierte Gebäude (lt. OIB RL 6 i.d.g.F.)
  • Bürogeräte
  • Betriebsnotwendige Lüftungskanäle und Rohrleitungen bei Absaug- und Lüftungsanlagen
  • Effiziente Server u.a. IKT-Anlagen
  • zentrale elektronische Vorschaltgeräte zur Stromeinsparung und Stromspartrafos
  • Induktionsherde
  • Effiziente Motoren und Pumpen bei Neuanlagen

Beim Einsatz von Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme darf das eingesetzte Kältemittel ein GWP von 2.000 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) nicht überschreiten.

Maßnahme muss überwiegend betrieblich genutzt werden.

Mindest-Investition – 10.000 €

Jährliche Mindest-CO2-Einsparung – 4 Tonnen

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

 
Förderform / Förderhöhe

Prozentsatz an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

Förderungsbasis:

Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestitionen: finanzieller Mehraufwand zur freiwilligen Erreichung eines Umweltschutzzieles im Rahmen einer Investition

  • Förderungsfähige Kosten. die unmittelbar mit dem entstehenden Umwelteffekt (Energieeinsparung, CO2- Reduktion, …) in Verbindung stehen bzw.
  • Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten einer vergleichbaren Anlage ohne Umweltnutzen

Förderungssatz: 30 % der Förderungsbasis

Maximale Förderung:

600 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt

Zuschläge: 5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen

 
Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesförderung möglich

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Energiesparen in Betrieben: DW 723
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen:

Energiesparen in Betrieben: Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie

Infoblatt Energiesparen in Betrieben: Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie.pdf

Förderwerber (Zielgruppen)

Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen

Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus Industrie- und Gewerbetrieben, die Einspeisung von Abwärme in neue und bestehende Netze sowie die Wärmeverteilung zu den Abnehmern und die Nutzbarmachung der Abwärme durch Wärmepumpen

Gefördert wird:

  • Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen
  • Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale
  • Verteilnetze mit Übergabestationen
  • Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke
  • Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme
 
Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
  • Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale
  • Verteilnetz mit Übergabestationen
  • Zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Anlagen zur Energieversorgung aus fossilen Energieträgern (z.B. fossiler Zusatzkessel)
  • Wärmeauskopplung aus fossilen Kraftwerken, fossilen KWK – und Müllverbrennungsanlagen
  • Nutzung der Abwärme kommunaler Abwässer
  • Erweiterungen bestehender Fernwärmeverteilnetze mit mehr als 20 % Anteil an fossiler Wärme nach Umsetzung der Maßnahme
  • Anlagenteile, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes (BGBl. I Nr. 113/2008 idgF.) gefördert werden
  • Grundstückskosten
 
Rahmenbedingungen der Antragstellung:

Zeitpunkt der Antragstellung – vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgeblich ist

Technische Vorraussetzung – 75 % Gesamteffizienz des Verteilnetzes

Mindest-Investition – 10.000 €

Jährliche Mindest-CO2-Einsparung – 4 Tonnen

Landes-Kofinanzierung – Abwärmeauskopplung nein, Abwärme-Transportleitung inkl. Verteilzentrale und Verteilnetz ja

 
Förderform / Förderhöhe

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

 
Förderungsbasis:

Abwärmeauskopplung

Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestitionen: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für einen leistungsgleichen fossilen Wärmeerzeuger gemäß festgelegten Standardwerten

Abwärme-Transport-Leitungen inkl. Verteilzentrale und Verteilnetz

Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition

 
Förderungssatz:

Abwärmeauskopplung: 30 % der Förderungsbasis

Abwärme-Transport-Leitungen inkl. Verteilzentrale und Verteilnetz: 25 % der Förderungsbasis

 
Maximale Förderung:

Abwärmeauskopplung: 1.200 €/eingesparter Tonne CO2

Abwärme-Transport-Leitungen inkl. Verteilzentrale: 1.800 €/eingesparter Tonne CO2

Verteilnetz: 1.800 €/eingesparter Tonne CO2

Max. 4,5 Mio. € pro Projekt

Zuschläge:

5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen

5 % Nachhaltigkeitszuschlag

 
Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesförderung möglich

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Abwärmeauskopplung: DW 719
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen:

Mehr Information zu Auskopplung, Einspeisung und Verteilnetze zur Abwärmenutzung für Betriebe

Download: Infoblatt Auskopplung, Einspeisung und Verteilnetze zur Abwärmenutzung für Betriebe.pdf

Förderwerber (Zielgruppen)

Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen

Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme- und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse. Eine Energiezentrale muss im Rahmen eines Projekts eine Kombination aus mindestens drei der folgenden fünf Komponenten sein:

  • Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie).
  • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems.
  • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen.
  • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement, Anergienetz, 3- oder 4-Leiter-Netz).
  • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugern, Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt). – Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahmen (z.B. „Power-to-X“-Anlagen, PV-Anlagen) nicht zu den förderungsfähigen Investitionsanteilen zählen!


Wärmepumpen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Darüber hinaus muss das eingesetzte Kältemittel ein GWP von weniger als 1.500 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) aufweisen.

In Gebieten, an denen die Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundlich bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung möglich ist, sind Wärmepumpen oder Biomassekessel in Energiezentralen zur Wärme- und Kältebereitstellung nur unter der Voraussetzung förderungsfähig, dass

  • eine Absage des örtlichen Nahwärmenetzbetreibers über die Möglichkeit zum Anschluss vorgelegt wird, oder
  • eine plausible technische Begründung vorgelegt wird, warum ein Fernwärmeanschluss nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist (z.B. Temperaturniveau der Fernwärme nicht passend, Wärme-Kälte-Verbund, …).
 
Förderungsfähige Kosten:

Gefördert werden nur jene Investitionsanteile (Anlagen, Montage und Planung) von innovativen Wärmenetzen, welche in den korrespondierenden Förderungsschwerpunkten

  • Wärmepumpe
  • Biomasse-Einzelanlagen
  • Anschluss an Fernwärme
  • Klimatisieren und Kühlen
  • Energiesparmaßnahmen und Wärmerückgewinnung
  • Thermische Solaranlagen


der Umweltförderung im Inland für Einzelmaßnahmen als förderungsfähig definiert sind.

Projektkosten mind. 100.000 €

mind. 30 Tonnen jährliche CO2-Einsparungen

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

 
Förderform / Förderhöhe

Prozentsatz von den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

 
Förderungsbasis

Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche herkömmliche (fossile) Wärme- bzw. Kältebereitstellungsanlage. Anteile für private Nutzung bzw. Wohnnutzung werden abgezogen.

Förderungssatz: 30 % der Förderungsbasis

Maximale Förderung:

900 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt

Zuschläge:

5 % für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer
5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei Biomasse-Einzelanlagen

Nachweis für den Betrieb der Wärmepumpe über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern:

Bei zugekauftem Strom:

  • Stromliefervertrag mit einem Energieversorger, der im aktuellsten Stromkennzeichnungsbericht der E-Control als „Grünstromanbieter“ angeführt wird, oder
  • Formular „Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)“, welches vom Energieversorgungsunternehmen zu bestätigen ist


Bei selbst produziertem Strom (z.B. PV-Anlage):

  • geeigneter Nachweis (Rechnung der Anlage) – Jahresbedarf der Wärmepumpenanlage muss abgedeckt werden können
 
Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesförderung möglich

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Energiezentralen: DW 723
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen:

Mehr Information zu Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung

Infoblatt Energiezentralen zur innerbetriebliche Wärme- und Kältebereitstellung.pdf

Fördergeber

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 
Förderwerber (Zielgruppen)

Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen

Vereine und konfessionelle Einrichtungen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere:

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:

  • Realisierung von Ansätzen zur Reduktion niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
  • Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme)
  • Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement, Speichersysteme)
  • Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)

Wärmepumpen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Darüber hinaus muss das eingesetzte Kältemittel ein GWP von weniger als 1.500 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) aufweisen.

 
Förderungsfähige Kosten:

Gefördert werden nur jene Investitionsanteile (Anlagen, Montage und Planung) von innovativen Wärmenetzen, welche in den korrespondierenden Förderungsschwerpunkten

  • Wärmepumpe
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Abwärmenutzung
  • Thermische Solaranlagen

der Umweltförderung im Inland für Einzelmaßnahmen als förderungsfähig definiert sind. Nicht gefördert werden „Power-to-X“-Anlagen und Ökostromanlagen.

Projektkosten mind. 100.000 €
mind. 30 Tonnen jährliche CO2– Einsparungen

 
Förderform / Förderhöhe

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

 
Förderungsbasis

Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestitionen: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche fossile Wärmeerzeugungsanlage

 
Förderungssatz

30 % der Förderungsbasis

Maximale Förderung:

1.200 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt

Zuschläge:

5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag

Nachweis für den Betrieb der Wärmepumpe über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern:

Bei zugekauftem Strom:

  • Stromliefervertrag mit einem Energieversorger, der im aktuellsten Stromkennzeichnungsbericht der E-Control als „Grünstromanbieter“ angeführt wird, oder
  • Formular „Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)“, welches vom Energieversorgungsunternehmen zu bestätigen ist


Bei selbst produziertem Strom (z.B. PV-Anlage):

  • geeigneter Nachweis (Rechnung der Anlage) – Jahresbedarf der Wärmepumpenanlage muss abgedeckt werden können
 
Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesförderung möglich

 
Gültigkeitszeitraum

Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Innovative Netze: DW 719
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Links zu Förderinformationen:

Mehr Information zu Innovative Nahwärmenetze – Innovative Heizzentralen und Verteilnetze für Betriebe

Infoblatt Innovative Nahwärmenetze – Innovative Heizzentralen und Verteilnetze für Betriebe

Förderungen bei Wärmepumpen, Erdwärme sowie Heizungssanierung

Eine Liste mit hilfreichen Tools finden Sie hier.

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