Schwerpunkt Wärmepumpen Förderungen bei Wärmepumpen
Nutzen Sie die Unterstützung von Land Wien und die Förderungen auf Bundesebene
Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden. Wien will mit diesem Förderprogramm ein deutliches Zeichen setzen und aktiv die städtische Wärme- und Kälteversorgung bis 2040 auf erneuerbare Energiequellen umstellen.
Voraussetzungen:
Mit der Förderung für die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Energiesystemen, wie zum Beispiel Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen, für Heizung und Warmwasseraufbereitung unterstützt die Stadt Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
Für die Errichtung oder Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme, bzw. außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35% der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden.
Wohnungen:
förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten max. 12.000 Euro.
Ausnahme: Anhebung der Ausstattungskategorie von D oder C auf A: max. 700 Euro pro Quadratmeter der Wohnnutzfläche als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten
Wohnungen, die in bestehende Dachräume eingebaut wurden oder durch Aufstockung entstanden sind: max. 700 Euro pro Quadratmeter, sofern die Ausstattungskategorie D oder C auf A angehoben wird. Max. 100 Quadratmeter angerechnet.
Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser:
Thermisch-energetische Sanierung förderbare Gesamtbaukosten max. 740 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche
Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen max. 35.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anrechenbar
Alle anderen Sanierungsförderungen (z.B. barrierefreier Umbau) max. 12.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten
Zusätzlich zur Förderung der Stadt Wien können Sie auch die „Raus aus Öl und Gas“ Förderung des Bundes beantragen.
Eigenheimbesitzer können darüber hinaus auch die „Sauber Heizen für Alle“-Förderung des Bundes beantragen.
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
wv@ma50.wien.gv.at
Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen – Förderungsantrag
natürliche oder nicht-natürliche (juristische) Personen
Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, im mehrgeschossigen Wohnbaubestand in Wien einen wirtschaftlichen Anreiz zum Ersatz von fossilen Wärmebereitstellungssystemen durch hocheffiziente Wärmenetze (Anergienetze) auf Basis von Wärmepumpen zu schaffen.
Nicht gefördert werden Wärmepumpen-basierte Lösungen bei reinen Neubauprojekten.
Die Einhaltung der Voraussetzungen ist vor Umsetzung der Maßnahme im Rahmen eines Beratungsgespräches mit der Stadt Wien – Technischen Stadterneuerung (MA 25) abzustimmen.
Die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, die Abhängigkeit der Wärmeversorgung des Gebäudesektors von fossilen Energien bis 2040 zu überwinden. Eine Möglichkeit, die fossile Wärmeversorgung durch klimafreundliche Lösungen zu ersetzen, besteht in der Nutzung von Wärmenetzen (Anergienetze) in Verbindung mit Erdwärme- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen. Mithilfe der Förderung sollen fossile Energiesysteme bei Bestandsgebäuden bzw. bei Bestandsgebäuden in Kombination mit Neubauten durch Energiesysteme auf Basis von Wärmepumpen restlos ersetzt werden. In diesem Sinne soll durch ein gebäudeübergreifendes Wärmenetz (Anergienetz) auf eine Wärmepumpen-basierte Lösung umgerüstet und jegliche fossile Versorgung der betreffenden Gebäude stillgelegt werden.
Gefördert werden effiziente gebäudeübergreifende Wärmenetze (Anergienetze1
) auf Basis von
Erdwärme- & Grundwasser-Wärmepumpen-Lösungen, die grundstücksübergreifend zur
Versorgung von bis zu drei Gebäuden (Mindestgröße drei Wohneinheiten je Objekt) installiert
werden, sofern die fossilen Energiesysteme der betreffenden Objekte dadurch ersetzt werden.
Förderbare Kosten:
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderbasis: die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten der Maßnahme
30 % der förderbaren Investitionskosten
max. 150.000 € je Förderfall
Eine Möglichkeit der Kombination ist nicht bekannt.
1.5.2022 bis 31.12.2023
Technische Stadterneuerung (MA 25)
Gruppe Neubau und Gebäudetechnik
20., Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock
Telefon: +43 1 4000-25262, – 25224
neubau@ma25.wien.gv.at
www.um-haeuser-besser.at
Förderantrag für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen für bis zu 3 Objekte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit dem Standort Wien.
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von Abwärmetransportleitungen, Verteilnetzzentralen und Verteilnetzen zur Versorgung von mindestens 4 Objekten im Gesamtnetz.
Die Förderungsvoraussetzungen für Projekte sind identisch mit den Förderungsrichtlinien der „Umweltförderung im Inland“ des Bundes idgF. und dem Förderungsbereich „Abwärmeauskopplung“, abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Nähere Details können den dortigen Förderungsrichtlinien bzw. -bestimmungen entnommen werden.
Die Förderung des Landes wird nach Auszahlung der Bundesförderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss im Verhältnis 40:60 zur Bundesförderung (40 Prozent Land, 60 Prozent Bund) gewährt.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Ökostromfonds und setzt eine Förderungsgewährung der Umweltförderung des Bundes voraus. Für die gegenständliche Förderaktion stehen maximal 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt über das Formular der Bundesförderung von der KPC. Doppeleinreichungen sind nicht erforderlich.
Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Art der Anlage bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Kombination mit Bundesfinanzierung Abwärmenutzung notwendig
Bis 31. 12. 2023 bzw. Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport
Telefon: +43 1 31 6 31-719
Fax: +43 1 31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
Serviceteam Wärmeauskopplung
Telefon: +43 1 31 6 31-723
Fax: +43 1 31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
Förderantrag Landes-Kofinanzierung für Projekte zur Abwärmeauskopplung in Wien
Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch in den Jahren 2021 und 2022 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.
Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.
Gebäudeeigentümer*innen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mind. drei Wohneinheiten im Inland.
Mit „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im mehrgeschoßigen Wohnbau gefördert.
Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet. Bei Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems werden die dafür anfallenden Mehrkosten zusätzlich gefördert. In jedem Fall sind die Altanlagen (Kessel und Tankanlage) außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden. Die Förderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden.
Anträge können ab 09.02.2021 so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022.
Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Wärmeabgabesysteme (Fußbodenheizung, Radiatoren etc.) können nicht gefördert werden. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können ebenfalls nicht gefördert werden.
Förderungsfähige Anlagen(teile) sind
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) sind
Wärmepumpen sind nur förderungsfähig, wenn keine Anschlussmöglichkeit für klimafreundliche bzw. hocheffiziente Fernwärme vorhanden ist.
Investitionskostenzuschuss
Anlagen < 50 kW 7.500 €
Anlagen 50 kW bis 100 kW 12.000 €
Anlagen > 100 kW 15.000 €
Zentralisierung des Heizungssystems 2.300 €/Wohneinheit
Abschläge:
20 % für Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Anträge können solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit festgelegt werden.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „Sanierungsscheck“: DW 264
T +43 1 /31 6 31-264 | F: DW 104
sanierung@kommunalkredit.at
www.raus-aus-öl.at/mgw
Mehr Information zu “Raus aus Öl und Gas“ – mehrgeschoßiger Wohnbau für Private
Download: Infoblatt “Raus aus Öl und Gas“- mehrgeschoßiger Wohnbau für Private
(Mit-)Eigentümer*innen, Bauberechtigte oder Mieter*innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhaus
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Kriterien Wärmepumpe:
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss
Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe 7.500 €
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Eine Registrierung ist ab 09.02.2021 möglich. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Registrierungsfrist ausgeschöpft sein, kann vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit festgelegt werden.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „raus aus Öl und Gas“: DW 735
T +43 1 /31 6 31-735 | F: DW 104
heizung@kommunalkredit.at
www.raus-aus-öl.at
Mehr Information zu “Raus aus Öl und Gas“ – Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus für Private
Infoblatt „Raus_aus_Öl und Gas“ Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus
Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.
Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.
Die „Sauber Heizen für Alle“-Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie Ihre Förderungsverträge zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“. Danach haben Sie 6 Monate Zeit für die Umsetzung Ihres Projektes.
Kriterien Wärmepumpe:
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur Kostenobergrenze
Förderungen für das dritte Einkommensdezil – 75 % der Kostenobergrenze
Kostenobergrenzen:
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe € 17.750
Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe € 26.050
„Sauber Heizen für alle“ ist eine Zusatzförderung und wird auf der Basisförderung „Errichtung und Umstellung vorhandener Heizanlagen“ aufgesetzt. Eine Kombination ist hier verpflichtend und wird automatisch mit dem Antrag der Förderung aktiviert.
Registrierungen können ab 03.01.2022 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „Sauber Heizen für Alle“: DW 265
T +43 1 /31 6 31-265 | F: DW 104
heizung@kommunalkredit.at
www.sauber-heizen.at
Mehr Information zu „Sauber Heizen für Alle“- Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus für Private
Infoblatt „Sauber Heizen für Alle“ Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus
Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen (Kessel, Netz), die Neuerrichtung und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen (Primärseite), die hydraulische Optimierung von Abnehmer*innen (Sekundärseite), sowie Geothermieanlagen in Gebieten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Neubau und Ausbau von Wärmenetzen:
Gefördert werden:
Die Errichtung von zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme wird im Förderungsschwerpunkt Verdichtung von Wärmeverteilnetzen gefördert.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Technische Voraussetzungen: Der Gesamtnutzungsgrad der Nahwärmeanlage (verkaufte Wärme bezogen auf gesamten Brennstoffeinsatz) muss mindestens 75 % betragen oder gegenüber dem Bestand steigen. Es ist eine Reduktion der Netzrücklauftemperatur anzustreben.
jährliche Mindesteinsparung 4 Tonnen CO2
Förderform / Förderhöhe
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Förderungsbasis
Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition
Förderungssatz
25 % der Förderungsbasis
30 % der Förderungsbasis bei Projekten, die die Auswahlkriterien für eine EU-Kofinanzierung erfüllen Auswahlkriterien
max. 1.800 € pro bei Abnehmern eingesparter Tonne CO2
max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Mindestinvestition 10.000 €
Zuschlag: 5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag
Geothermieanlagen
Gefördert werden Geothermieanlagen
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Technische Voraussetzungen:
Förderform / Förderhöhe
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Förderungsbasis
Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition
Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für einen leistungsgleichen fossilen Wärmeerzeuger gemäß festgelegten Standardwerten
Förderungssatz
30 % der Förderungsbasis
max. 1.800 € pro eingesparter Tonne CO2
max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Mindestinvestition 35.000 €
Zuschlag: 5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
Die Kommunalkredit Public Consulting übernimmt im Auftrag einiger Bundesländer die Abwicklung der Landesförderungen. In diesen Fällen überprüfen sie im Zuge der Antragsstellung, ob Ihr Projekt durch eine zusätzliche Landesförderung unterstützt werden kann.
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Nahwärmeversorgung: DW 719
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger für Betriebe
Infoblatt Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert wird die Neuerrichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.
Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.
Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie. In jedem Fall ist die Altanlage (Kessel und Tankanlage) außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Wärmepumpe muss überwiegend im Heizbetrieb eingesetzt und überwiegend betrieblich genutzt werden und folgende Kriterien erfüllen:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2021-2026 finanziert aus Mitteln der Europäischen Union „Next Generation EU“. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch die KPC und Genehmigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Anlagen < 50 kW
Anlagen >= 50 kW und < 100 kW
Die Förderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt und wird als „De-Minimis“-Beihilfe ausbezahlt.
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen: DW 714
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
energiesparen@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
„Raus aus Öl und Gas“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe
„Raus aus Öl und Gas“ Erneuerbare Wärmeerzeuger kleiner 100 kW für Betriebe.pdf
Betriebe, sonstige unternehmerische Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung, die für die überwiegende Erzeugung von Heizwärme, Warmwasser, bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Voraussetzungen:
Mit dem Förderungsantrag wird gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt. Die Möglichkeit der Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Investitionskosten für die Umweltinvestition: förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche fossile Wärmeerzeugungsanlage
Förderungssatz: 20 % der Förderungsbasis
Max. 900 € pro eingesparter Tonne CO2 bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Zuschläge:
10 % für WP, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
Abschläge:
20 % für Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000
Kombination mit Landesförderungen möglich
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermische Leistung: DW 723
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Wärmepumpen zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser >= 100 kWth für Betriebe
Infoblatt Wärmepumpen zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser >= 100 kW Betriebe.pdf
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnungen mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Gefördert wird:
Förderungsfähige Kosten:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile)
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)
Beim Einsatz von Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme darf das eingesetzte Kältemittel ein GWP von 2.000 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) nicht überschreiten.
Maßnahme muss überwiegend betrieblich genutzt werden.
Mindest-Investition – 10.000 €
Jährliche Mindest-CO2-Einsparung – 4 Tonnen
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Prozentsatz an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderungsbasis:
Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestitionen: finanzieller Mehraufwand zur freiwilligen Erreichung eines Umweltschutzzieles im Rahmen einer Investition
Förderungssatz: 30 % der Förderungsbasis
Maximale Förderung:
600 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Zuschläge: 5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
Kombination mit Landesförderung möglich
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen in Betrieben: DW 723
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Energiesparen in Betrieben: Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie
Infoblatt Energiesparen in Betrieben: Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie.pdf
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert werden Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus Industrie- und Gewerbetrieben, die Einspeisung von Abwärme in neue und bestehende Netze sowie die Wärmeverteilung zu den Abnehmern und die Nutzbarmachung der Abwärme durch Wärmepumpen
Gefördert wird:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile)
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)
Zeitpunkt der Antragstellung – vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgeblich ist
Technische Vorraussetzung – 75 % Gesamteffizienz des Verteilnetzes
Mindest-Investition – 10.000 €
Jährliche Mindest-CO2-Einsparung – 4 Tonnen
Landes-Kofinanzierung – Abwärmeauskopplung nein, Abwärme-Transportleitung inkl. Verteilzentrale und Verteilnetz ja
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Abwärmeauskopplung
Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestitionen: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für einen leistungsgleichen fossilen Wärmeerzeuger gemäß festgelegten Standardwerten
Abwärme-Transport-Leitungen inkl. Verteilzentrale und Verteilnetz
Förderungsfähige Kosten der Umweltinvestition
Abwärmeauskopplung: 30 % der Förderungsbasis
Abwärme-Transport-Leitungen inkl. Verteilzentrale und Verteilnetz: 25 % der Förderungsbasis
Abwärmeauskopplung: 1.200 €/eingesparter Tonne CO2
Abwärme-Transport-Leitungen inkl. Verteilzentrale: 1.800 €/eingesparter Tonne CO2
Verteilnetz: 1.800 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Zuschläge:
5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag
Kombination mit Landesförderung möglich
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Abwärmeauskopplung: DW 719
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Mehr Information zu Auskopplung, Einspeisung und Verteilnetze zur Abwärmenutzung für Betriebe
Download: Infoblatt Auskopplung, Einspeisung und Verteilnetze zur Abwärmenutzung für Betriebe.pdf
Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme- und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse. Eine Energiezentrale muss im Rahmen eines Projekts eine Kombination aus mindestens drei der folgenden fünf Komponenten sein:
Wärmepumpen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Darüber hinaus muss das eingesetzte Kältemittel ein GWP von weniger als 1.500 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) aufweisen.
In Gebieten, an denen die Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundlich bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung möglich ist, sind Wärmepumpen oder Biomassekessel in Energiezentralen zur Wärme- und Kältebereitstellung nur unter der Voraussetzung förderungsfähig, dass
Gefördert werden nur jene Investitionsanteile (Anlagen, Montage und Planung) von innovativen Wärmenetzen, welche in den korrespondierenden Förderungsschwerpunkten
der Umweltförderung im Inland für Einzelmaßnahmen als förderungsfähig definiert sind.
Projektkosten mind. 100.000 €
mind. 30 Tonnen jährliche CO2-Einsparungen
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig auch eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE. Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Prozentsatz von den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche herkömmliche (fossile) Wärme- bzw. Kältebereitstellungsanlage. Anteile für private Nutzung bzw. Wohnnutzung werden abgezogen.
Förderungssatz: 30 % der Förderungsbasis
Maximale Förderung:
900 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Zuschläge:
5 % für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer
5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei Biomasse-Einzelanlagen
Nachweis für den Betrieb der Wärmepumpe über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern:
Bei zugekauftem Strom:
Bei selbst produziertem Strom (z.B. PV-Anlage):
Kombination mit Landesförderung möglich
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiezentralen: DW 723
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Mehr Information zu Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung
Infoblatt Energiezentralen zur innerbetriebliche Wärme- und Kältebereitstellung.pdf
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere:
Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:
Wärmepumpen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Darüber hinaus muss das eingesetzte Kältemittel ein GWP von weniger als 1.500 (bestimmt nach dem 5. IPCC-Sachstandsbericht) aufweisen.
Gefördert werden nur jene Investitionsanteile (Anlagen, Montage und Planung) von innovativen Wärmenetzen, welche in den korrespondierenden Förderungsschwerpunkten
der Umweltförderung im Inland für Einzelmaßnahmen als förderungsfähig definiert sind. Nicht gefördert werden „Power-to-X“-Anlagen und Ökostromanlagen.
Projektkosten mind. 100.000 €
mind. 30 Tonnen jährliche CO2– Einsparungen
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestitionen: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche fossile Wärmeerzeugungsanlage
30 % der Förderungsbasis
Maximale Förderung:
1.200 €/eingesparter Tonne CO2
Max. 4,5 Mio. € pro Projekt
Zuschläge:
5 % (max. 10.000 €) für EMAS zertifizierte Unternehmen
5 % Nachhaltigkeitszuschlag
Nachweis für den Betrieb der Wärmepumpe über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern:
Bei zugekauftem Strom:
Bei selbst produziertem Strom (z.B. PV-Anlage):
Kombination mit Landesförderung möglich
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
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Mehr Information zu Innovative Nahwärmenetze – Innovative Heizzentralen und Verteilnetze für Betriebe
Infoblatt Innovative Nahwärmenetze – Innovative Heizzentralen und Verteilnetze für Betriebe
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