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Förderungen für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

Noch nie war das Fördervolumen für Photovoltaik-Anlagen so hoch wie jetzt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kompakt zusammengestellt. 

Landesförderungen Wien

In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden. 

WICHTIG: Ab 14.01.2024 kann die neue Landesförderung Wien für Photovoltaik beantragt werden. Bevor die veränderten Förderrechtlinien veröffentlicht werden, haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

  • Anhebung der Obergrenze von 500 kWp auf 1.000 kWp.
  • Förderung von Anlagenerweiterung ohne eigenen Zählpunkt (speziell für Betriebe und Bauträger, die bereits eine PV-Anlage auf dem Dach haben, und diese vergrößern möchten).
  • Doppelter Fördersatz für PV-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten (erstmals sind auch die Kosten für Absturzsicherungen förderfähig).
  • Förderung der Anlagenteile aus der Wiener Photovoltaik-Verpflichtung.
  • Verlängerung der PV-Flugdachförderung.
  • Verlängerung der PV-Gründachförderung.
  • Ganzjährige Förderung: Ab 2024 kann die Wiener Landesförderung auch dann beantragt werden, wenn zeitglich ein Förder-Call des Bundes offen ist. Mühsames Gegenchecken mit Call-Terminen fällt dadurch weg. Eine Doppelförderung ist aber weiterhin nicht möglich.
  • Nullsteuersatz im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen (für Private bis 35 kWp): Die Stadt Wien fördert trotz Streichung der Umsatzsteuer auf Bundesebene weiterhin PV-Anlagen von Privaten bis 35 kWp.
 

Hier finden Sie die Pressekonferenz vom 12. Dezember 2023.  

Landesförderungen Wien - für alle

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte Photovoltaik-Anlagen pro Jahr. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der Photovoltaik-Anlage) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 12 Monate ab Förderungszusage.

Förderwerber*in (Zielgruppen)

Natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.

Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)

bis 100 kWp                             250 €/kWp
über 100 kWp                          200 €/kWp

max. 500 kWp förderbar

Kombinierbarkeit

Eine Kombination mit der Speicherförderung der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner*in

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Mehr Information:

Förderrichtlinie 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Photovoltaik Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Landesförderung Wien.pdf

Die Förderrichtlinien für das Jahr 2024 sind gerade in Vorbereitung. Wir aktualisieren unsere Seite, sobald genauere Informationen verfügbar sind.

Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern und Photovoltaikanlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.

Förderwerber*in (Zielgruppen)

natürliche und juristische Personen

Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWp zugrunde gelegt)

Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:

bis 100 kWp                 250 €/kWp
(+150 €/kWp Zuschlag für die Anlagenleistung auf dem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung)

ab 100 kWp                  200 €/kWp
(+150 €/kWp Zuschlag für die Anlagenleistung auf dem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung)

gestaffelte Förderung nach Anlagenleistung

max. 200.000 Euro pro Anlage

Kombinierbarkeit

Die Kombination mit einer Förderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner*in

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

Mehr Information:

Förderrichtlinie 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Photovoltaik Gründächer Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Gründächer Landesförderung Wien.pdf

Die Förderrichtlinien für das Jahr 2024 sind gerade in Vorbereitung. Wir aktualisieren unsere Seite, sobald genauere Informationen verfügbar sind.

Gefördert werden stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie sowie Salzwasserspeicher.

  • in Kombination mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage, wobei diese gesondert zu beantragen ist Förderungsantrag für Ökostromanlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen, oder
  • als Nachrüstung zu einer bestehenden PV-Anlage.

 

Gefördert werden:

  • Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
  • Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh

 

Der stationäre elektrische Speicher kann in beiden Fällen auch größer errichtet werden, allerdings werden maximal 10 kWh gefördert. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh Speichernennkapazität oder maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller können zusätzlich ein Lastmanagementsystem (LMS) installieren. Für die Installation eines LMS wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe von 300 Euro bzw. maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten des LMS gewährt.

Förderwerber*in (Zielgruppen):

natürliche und juristische Personen, die in Wien einen Speicher errichten werden

Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten

200 €/kWh

Zuschuss 300 Euro für ein Lastmanagementsystem (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten des Lastmanagementsystems)

Kombinierbarkeit

Eine Kombination mit der Speicherförderung der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner*in

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

Mehr Information:

Förderbedingungen für stationäre Stromspeicher in Wien

Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien.pdf

Landesförderungen Wien - für Betriebe

Die Förderrichtlinien für das Jahr 2024 sind gerade in Vorbereitung. Wir aktualisieren unsere Seite, sobald genauere Informationen verfügbar sind.

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Flugdächern bzw. unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen. Bereits versiegelte Flächen müssen einer Doppelnutzung zugeführt werden.

Förderwerber*in (Zielgruppen)

Betriebe – nur juristische Personen können einreichen

Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten

Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:

1 – 100 kWp                 250 €/kWp (+250 €/kWp Flugdachförderung)
ab 100 kWp                  200 €/kWp (+200 €/kWp Flugdachförderung)

gestaffelte Förderung nach Anlagenleistung

max. 200.000 Euro pro Anlage

Kombinierbarkeit

Eine Kombination mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

Mehr Information:

Photovoltaik Flugdach Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Flugdach Landesförderung Wien.pdf

Bundesförderungen

Bundesförderungen - für alle

Die Förderrichtlinien für das Jahr 2024 sind gerade in Vorbereitung. Wir aktualisieren unsere Seite, sobald genauere Informationen verfügbar sind.

Gemäß §56 des EAGs werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen ausbezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung von PV- und Speicheranlagen. Die Förderung ist in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt.

Förderwerber*in (Zielgruppen)

natürliche und juristische Personen

Förderform / Förderhöhe

Kategorie A (0-10 kWp)                     285 €/kWp
Kategorie B (10 – 20 kWp)                 250 €/kWp
Kategorie C (20 – 100 kWp)              max. 160 €/kWp
Kategorie D (100 – 1.000 kWp)         max. 140 €/kWp

Kategorie A & B werden nach Einreichzeitpunkt gereiht. Kategorie C & D nach dem angegebenen Förderbedarf.

Speicher (0 – 50 kWh)                        200 €/kWh

Kombinierbarkeit

Diese Förderung kann nicht mit der EAG Marktprämie kombiniert werden.

Ansprechpartner

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
Tel.: +43 5 787 66-10
Kontaktformular: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
Webseite: www.eag-abwicklungsstelle.at

Mehr Information:

EAG-Investitionszuschüsse (oem-ag.at)

Website der EAG-Abwicklungsstelle

Leitfaden 2023 & Informationsblatt EAG Investitionszuschüsse PV-Anlagen & Stromspeicher.pdf

Die Förderrichtlinien für das Jahr 2024 sind gerade in Vorbereitung. Wir aktualisieren unsere Seite, sobald genauere Informationen verfügbar sind.

Alternativ zu den PV-Investitionsförderungen von Land Wien oder Bund kann die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch die Marktprämie nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden.

Die Marktprämien werden im Rahmen von Ausschreibungen vergeben, die mehrmals jährlich stattfinden.

Weitere Informationen:

Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Nützen Sie die Kraft der Sonne um Strom zu produzieren. Die wichtigsten Informationen zu Funktionsweise und Anwendungen finden Sie hier.

Eine Liste der gängigsten Tools zur eigenen Berechnung.