Schwerpunkt Photovoltaik Förderungen bei Photovoltaik
Noch nie war das Fördervolumen für Photovoltaik-Anlagen so hoch wie jetzt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kompakt zusammengestellt.
In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden.
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Achtung: Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaikanlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.
Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:
Natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte Photovoltaik-Anlagen pro Jahr. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der Photovoltaik-Anlage) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 12 Monate ab Förderungszusage.
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden (vertikal montierte PV-Anlagen) pro Jahr. Förderungsfähige Anlagen sind:
Voraussetzungen:
Nicht förderungsfähige Anlagen sind:
Förderungsfähige Kosten:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten der Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)
bis 100 kWp 250 €/kWp
über 100 kWp 200 €/kWp
max. 500 kWp förderbar
Eine Kombination mit der Speicherförderung der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaik-Anlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
natürliche und juristische Personen
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern bzw. Photovoltaik-Anlagen, die als Verschattungseinrichtungen für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung, genutzt werden. Die Photovoltaik-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.
Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage muss innerhalb eines Jahres ab Förderzusage erfolgen.
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission).
Voraussetzungen:
mind. 800 Vollaststunden
max. 500 kWp
keine Mindest-Investition
Photovoltaikanlage auf einem Gründach
Photovoltaik-Anlage als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung
Förderungsfähige Kosten:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderfähig sind jene Anteile von Photovoltaik-Anlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind. Die Erweiterung von bestehenden Anlagen sowie der Einbau von gebrauchten PV-Modulen sind ebenfalls nicht förderfähig.
einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWp zugrunde gelegt)
Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:
1 – 100 kWp = 250 €/kWp (+150 €/kWp Zuschlag für die Anlagenleistung auf dem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung)
ab 100 kWp = 200 €/kWp (+150 €/kWp Zuschlag für die Anlagenleistung auf dem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung)
gestaffelte Förderung nach Anlagenleistung
max. 200.000 Euro pro Anlage
Die Kombination mit einer Förderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
ab 01.06.2021
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at
Photovoltaik Gründächer Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)
Achtung: Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Speicher, die laut EAG förderungsfähig sind, ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.
Die Förderfähigkeit eines Speichers ist gemäß EAG an den Antrag für eine Photovoltaik-Anlage gebunden. Für im Rahmen des EAG nicht förderfähige Speicher (nachträgliche Installation zur bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage) kann auch während der EAG-Fördercalls die Wiener Landesförderung beantragt werden.
Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:
natürliche und juristische Personen, die in Wien einen Speicher errichten werden
Gefördert werden stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie sowie Salzwasserspeicher.
Gefördert werden:
Der stationäre elektrische Speicher kann in beiden Fällen auch größer errichtet werden, allerdings werden maximal 10 kWh gefördert. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh Speichernennkapazität oder maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller können zusätzlich ein Lastmanagementsystem (LMS) installieren. Für die Installation eines LMS wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe von 300 Euro bzw. maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten des LMS gewährt.
Voraussetzungen:
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten
200 €/kWh
Zuschuss 300 Euro für ein Lastmanagementsystem (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten des Lastmanagementsystems)
Eine Kombination mit der Speicherförderung der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
bis 31. Dezember 2024 oder bei Erreichung des Zielwerts von 300 Speicheranlagen bzw. einer vorzeitigen Ausschöpfung der zu Verfügung stehenden Fördermittel
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
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Förderbedingungen für stationäre Stromspeicher in Wien
Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)
Infoblatt Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien.pdf
Betriebe – nur juristische Personen können einreichen
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Flugdächern bzw. unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen. Bereits versiegelte Flächen müssen einer Doppelnutzung zugeführt werden. Die Photovoltaik-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Einreichen können nur juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Der Förderung liegen die Voraussetzungen und Fördersätze der Standard-Förderbedingungen für PV-Anlagen zugrunde. Die Wiener PV-Flugdachförderung kann jedoch unabhängig von der Bundesförderung (Klima- und Energiefonds bzw. EAG) grundsätzlich ab dem 1. kWp in Anspruch genommen werden.
Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage bzw. vor Beginn der Arbeiten) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist beträgt 18 Monate nach Förderungszusage.
Voraussetzungen:
Die Module müssen auf einer Konstruktion montiert werden, die ein eigenständiges Dach-Bauwerk ist, welches lediglich auf Stützen aufliegt, oder dessen überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist.
Die Wiener PV-Flugdachförderung kann ausschließlich für jene Anlagenleistung gewährt werden, die direkt auf dem Flugdach errichtet wird. Für Anlagen(teile), die nicht direkt auf dem Flugdach, errichtet werden, können die Fördersätze für die PV-Standardförderung beantragt werden.
Es können max. zwei Projekte pro Antragsteller*in innerhalb der Pilotphase gefördert werden.
Förderungsfähige Kosten:
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):
einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten
Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:
1 – 100 kWp = 250 €/kWp (+250 €/kWp Flugdachförderung)
ab 100 kWp = 200 €/kWp (+200 €/kWp Flugdachförderung)
gestaffelte Förderung nach Anlagenleistung
max. 200.000 Euro pro Anlage
Eine Kombination mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.
Diese Förderung kann bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at
Photovoltaik Flugdach Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)
natürliche und juristische Personen
KURZBESCHREIBUNG DER FÖRDERUNG
Gemäß §56 des EAGs werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen ausbezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung von PV- und Speicheranlagen. Die Förderung ist in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt.
· Kategorie A (Anlagengrößen bis 10 kWp): 285 €/kWp
· Kategorie B (Anlagengröße 10-20 kWp): 250 €/kWp
· Kategorie C (Anlagengröße 20-100 kWp): 160 €/kWp (Max.)
· Kategorie D (Anlagengröße 100-1000 kWp): 140 €/kWp (Max.)
· Stromspeicher (bis 50 kWh) 200 €/kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
Ein Investitionszuschuss für einen Stromspeicher kann nur in Kombination beantragt werden und ist mit min. 0,5 KWh pro kWp Engpassleistung der PV-Anlage und max. 50 kWh begrenzt. Somit kommen Anlagen mit einer Engpassleistung von über 100 kWp für dies Kombination nicht in Frage.
Für Kategorie A und B gibt es einen fixen Investitionszuschuss, bei den anderen Kategorien wird eine max. Höhe festgeschrieben.
Die Reihung der Anträge erfolgt in der Kategorie A und B nach Einlangen des Antrags. Bei allen anderen Kategorien wird nach den geforderten Förderhöhen und Einlangen des Antrags gereiht. Desto geringer der Wert, desto höher die Reihung. Der
Förderantrag läuft ausschließlich über die Abwicklungsstelle der OeMAG.
Für innovative Anlagen
gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 30 % auf die Fördersätze. Unter
diese Bezeichnung fallen folgende Projekte:
· Gebäudeintegrierte Photovoltaik
· Schwimmende Photovoltaik
· Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung bei mindestens 10 Stellplätzen oder 10 Fahrradabstellplätzen
· Photovoltaik an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
· Agri-Photovoltaikanlagen, welche die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 3 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
erfüllen, mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden.
Einen Abschlag von 25 % auf die Fördersätze gibt es für landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie Grünflächen.
KOMBINIERBARKEIT
Diese Förderung kann nicht mit der EAG Marktprämie kombiniert werden.
GÜLTIGTKEITSZEITRAUM
Das Budget der EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaik und Stromspeicher von 600 Mio. € ist für das Jahr 2023 festgelegt.
1. Fördercall: 23.3. – 6.4. 2023. Der Fördercall startet um 17 Uhr.
2. Fördercall: 14.6. – 28.6.2023
3. Fördercall: 23.8. – 6.9.2023
Nur Kategorie A und B
4. Fördercall: 9.10. – 23.10.2023
ANSPRECHPARTNER
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
Tel.: +43 5 787 66-10
Kontaktformular: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
Webseite: www.eag-abwicklungsstelle.at
MEHR INFORMATION
EAG-Investitionszuschüsse (oem-ag.at)
Website der EAG-Abwicklungsstelle
Leitfaden 2023 & Informationsblatt EAG Investitionszuschüsse PV-Anlagen & Stromspeicher.pdf
Für die Marktprämienförderung wird die Verordnung noch erarbeitet. Ein genauer Zeitplan kann leider noch nicht festgelegt werden. Wann der erste Durchgang der Marktprämienförderung starten kann (frühestens im zweiten Halbjahr 2022) ist damit noch nicht klar.
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Eine Liste der gängigsten Tools zur eigenen Berechnung.
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