Schwerpunkt Photovoltaik Förderungen bei Photovoltaik
Noch nie war das Fördervolumen für Photovoltaik-Anlagen so hoch wie jetzt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kompakt zusammengestellt.
In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden.
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen und Erweiterungen bestehender PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit
mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr. Einreichen
können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten werden.
Es werden Anlagen mit maximal 1.000 kWpeak (kWp) gefördert.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung und Errichtung der PV-Anlage) durchgeführt
werden.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
Natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)
Standardförderungssatz
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Zuschläge für PV-Anlagen auf bestehenden MGWB (mehrgeschoßigen Wohnbau)
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Förderungssatz für PV-Anlagen-Erweiterungen
150 €/kWp
max. 1.000 kWp förderbar
Kombinierbarkeit
Eine Kombination mit einer Förderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at
Mehr Information:
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern bzw. PV-Anlagen die als Verschattungseinrichtungen für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden. Die PV-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten werden. Es werden PV-Anlagen mit maximal 1.000 kWpeak (kWp) gefördert.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage) durchgeführt werden.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWp zugrunde gelegt)
Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:
Standardförderungssatz
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Zuschlag für PV-Anlagen auf Gründächern
150 €/kWp für die Anlagenleistung auf einem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung
Förderungssatz für PV-Anlagen-Erweiterungen
150 €/kWp
max. 250.000 Euro pro Anlage
Kombinierbarkeit
Die Kombination mit einer Förderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at
Mehr Information:
Photovoltaik Gründächer Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)
Gefördert werden stationäre elektrische Speicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Förderungsfähig sind Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (Bestellung des Speichers) durchgeführt werden
Förderwerber*in (Zielgruppen):
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten
200 €/kWh
Kombinierbarkeit
Eine Kombination mit der Speicherförderung des Klima- und Innovationsfonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at
Mehr Information:
Förderbedingungen für stationäre Stromspeicher in Wien
Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)
Infoblatt Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien.pdf
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern bzw. unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen. Bereits versiegelte Flächen müssen einer Doppelnutzung zugeführt werden. Die PV-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Es werden PV-Anlagen mit maximal 1.000 kWpeak(kWp) gefördert.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage bzw. vor Beginn der Arbeiten) durchgeführt werden.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen wie beispielweise Konfessionsgemeinschaften, Vereine sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände, etc.)
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)
Standardförderungssatz
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Zuschlag Flugdach
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
max. 250.000 Euro pro Anlage
Kombinierbarkeit
Eine Kombination mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG (OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom) ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at
Mehr Information:
Photovoltaik Flugdach Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)
Seit dem 01.01.2024 ist der Kauf von Photovoltaik-Modulen für Private bis zu einer Gesamtleistung von 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Hier sind auch weitere Anlagenteile wie Montagesysteme, Wechselrichter oder Speicher miteinbegriffen, solange diese gleichzeitig gekauft und montiert werden.
Weitere Informationen: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
Die Umsatzsteuerbefreiung kann mit der PV-Förderung der Stadt Wien kombiniert werden.
Gemäß §56 des EAGs werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen ausbezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung von PV- und Speicheranlagen. Die Förderung ist in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt. Die Förderung wird nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
max. 30 % der förderfähigen Kosten
Kategorie A (0-10 kWp) 195 €/kWp
Kategorie B (10 – 20 kWp) 185 €/kWp
Kategorie C (20 – 100 kWp) max. 150 €/kWp
Kategorie D (100 – 1.000 kWp) max. 140 €/kWp
Kategorie A & B werden nach Einreichzeitpunkt gereiht. Kategorie C & D nach dem angegebenen Förderbedarf.
Speicher (0 – 50 kWh) 200 €/kWh
Kombinierbarkeit
Diese Förderung kann nicht mit der EAG Marktprämie kombiniert werden.
Ansprechpartner
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
Tel.: +43 5 787 66-10
Kontaktformular: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
Webseite: www.eag-abwicklungsstelle.at
Mehr Information:
Alternativ zu den PV-Investitionsförderungen von Land Wien oder Bund kann die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen durch die Marktprämie nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden.
Die Marktprämien werden im Rahmen von Ausschreibungen vergeben, die mehrmals jährlich stattfinden.
Weitere Informationen:
HAUSKUNFT und Klima- und Innovationsagentur beraten zu Ihrem Sanierungs- und Dekarbonisierungsvorhaben im Mehrgeschoßwohnbau. Die folgende Grafik gibt einen Überblick zum Ablauf der verschiedenen Förderungen. Nähere Infos zu den Förderungen finden Sie unter hauskunft-wien.at
Nützen Sie die Kraft der Sonne um Strom zu produzieren. Die wichtigsten Informationen zu Funktionsweise und Anwendungen finden Sie hier.
Eine Liste der gängigsten Tools zur eigenen Berechnung.
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