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Förderungen für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher

Noch nie war das Fördervolumen für Photovoltaik-Anlagen so hoch wie jetzt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kompakt zusammengestellt.

Förderungen vom Land Wien

In Wien werden betriebliche und private Photovoltaikanlagen gefördert, die auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen) angebracht werden. 

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.

Achtung: Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaikanlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.

Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:

 
Förderwerber*in (Zielgruppen)

Natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte Photovoltaik-Anlagen pro Jahr. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der Photovoltaik-Anlage) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 12 Monate ab Förderungszusage.

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden (vertikal montierte PV-Anlagen) pro Jahr. Förderungsfähige Anlagen sind:

  • Aufdach-Anlagen
  • gebäudeintegrierte Anlagen
  • freistehende/Freiflächenanlagen, die über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
  • vertikal montierte Photovoltaik-Anlagen (Fassade)

 

Voraussetzungen:

  • mind. 800 Vollaststunden bei Auf-Dach-Anlagen, mind. 500 Vollaststunden bei vertikalen PV-Anlagen
  • Einspeisung in das öffentliche Netz muss möglich sein.
  • Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission)
  • Die Frist für die Umsetzung der geplanten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Förderungszusage.
  • Sämtliche Förderungsvorhaben unterliegen den Förderungsrichtlinien 2021 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen.
  • Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
  • Der Feststellungsbescheid der MA 64 (nur bei genehmigungspflichtigen Anlagen gemäß Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – idgF) und der Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber) sind spätestens vor Auszahlung der Förderung vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier

 

Nicht förderungsfähige Anlagen sind:

  • freistehende/Freiflächenanlagen, die nicht über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
  • Erweiterungen bestehender Anlagen

 

Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten der Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Module inkl. Trägergerüst
  • Montage
  • Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

 

Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Stromspeicher (Akkus, Batterien)
  • Neuer Zählerkasten/Zählertausch und Entsorgungskosten
  • Miete, Gebühr für den Zählpunkt, Bauanzeige, Gebühren im Allgemeinen, Garantiekosten, Versicherungskosten, Rechnung Stromanbieter
  • Backup-Systeme, Displays
  • Dacheindeckung, Laderegler, Schneefang
  • Materialien die in Eigenleistung verbaut wurden

 

Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)

bis 100 kWp                             250 €/kWp

über 100 kWp                          200 €/kWp

max. 500 kWp förderbar

 
Kombinierbarkeit

Eine Kombination mit der Speicherförderung der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

 
Gültigkeitsdauer

Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaik-Anlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.

 
Ansprechpartner*in

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 
Mehr Information

Förderrichtlinie 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Photovoltaik Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Landesförderung Wien.pdf

Förderwerber*in (Zielgruppen)

natürliche und juristische Personen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern bzw. Photovoltaik-Anlagen, die als Verschattungseinrichtungen für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung, genutzt werden. Die Photovoltaik-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.

Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage muss innerhalb eines Jahres ab Förderzusage erfolgen.

Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission).

Voraussetzungen:

mind. 800 Vollaststunden
max. 500 kWp

keine Mindest-Investition

Photovoltaikanlage auf einem Gründach

  • Die Module müssen auf einer entsprechenden Unterkonstruktion gemäß ÖNORM L 1131 Beiblatt Solargründächer errichtet werden.
  • Ein Mindestabstand von 30 Zentimeter von der Substratoberfläche zur Unterkante der Solarpaneele muss gegeben sein.
  • Die Pflege- und Wartung muss gemäß ÖNORM L 1131 und ÖNORM B 3417 nachweislich durchgeführt werden. Der Abschluss von Verträgen zur Pflege unter Fachaufsicht mit Festlegung einer langfristigen Konzeption durch die planenden und überwachenden Garten- und Landschaftsarchitekt*innen und/oder ausführenden Unternehmer*innen wird sowohl für Intensivbegrünungen als auch für Extensivbegrünungen nachdrücklich empfohlen.


Photovoltaik-Anlage als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung

  • Die Fläche unter der Photovoltaik-Anlage muss von Personen nutzbar sein.
  • Die Photovoltaik-Anlage muss Verschattung für die Aufenthaltsflächen bereitstellen.
  • Es sind Begrünungsmaßnahmen am Dach umzusetzen (wie z. B. Intensivbegrünung, Extensivbegrünung, Begrünung mit Trögen usw.).
  • Ein Planungs- und Begrünungskonzept muss vorgelegt werden.
  • Die Pflege und Wartung muss gemäß ÖNORM L 1131 und ÖNORM B 3417 nachweislich durchgeführt werden. Der Abschluss von Verträgen zur Pflege unter Fachaufsicht mit Festlegung einer langfristigen Konzeption durch die planenden und überwachenden Garten- und Landschaftsarchitekt*innen und/oder ausführenden Unternehmer*innen wird sowohl für Intensivbegrünungen als auch für Extensivbegrünungen nachdrücklich empfohlen.

 

Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Module
  • Notwendige Unterkonstruktion (Aufständerung für Gründach gemäß ÖNORM L 1131)
  • Montage
  • Verrohrung, Armaturen
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

 

  • Konstruktionen, die den Vorgaben der ÖNORM L 1131 inkl. Beiblätter “Solargründächer”, “Biodiversität” des Verbands für Bauwerksbegrünung widersprechen
  • Konstruktionen, die den erforderlichen Mindestabstand von 30 cm von der Substratoberfläche zur Unterkante der Solarpaneele nicht einhalten
  • Projekte ohne einen an ein Fachunternehmen vergebenen laufenden Pflege- und Wartungsvertrag
  • Errichtung des Gründaches selbst
  • Stromspeicher (Akkus, Batterien)
  • neuer Zählerkasten/Zählertausch und Entsorgungskosten
  • Miete, Gebühr für den Zählpunkt, Bauanzeige, Gebühren im Allgemeinen, Garantiekosten, Versicherungskosten, Rechnung Stromanbieter
  • Backup-Systeme, Displays
  • Dacheindeckung, Laderegler, Schneefang
  • Materialien die in Eigenleistung verbaut wurden

 

Nicht förderfähig sind jene Anteile von Photovoltaik-Anlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind. Die Erweiterung von bestehenden Anlagen sowie der Einbau von gebrauchten PV-Modulen sind ebenfalls nicht förderfähig.

 
Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWp zugrunde gelegt)

Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:

1 – 100 kWp = 250 €/kWp (+150 €/kWp Zuschlag für die Anlagenleistung auf dem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung)

ab 100 kWp = 200 €/kWp (+150 €/kWp Zuschlag für die Anlagenleistung auf dem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung)

gestaffelte Förderung nach Anlagenleistung

max. 200.000 Euro pro Anlage

 
Kombinierbarkeit

Die Kombination mit einer Förderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

 
Gültigkeitszeitraum

ab 01.06.2021

 
Ansprechpartner*in

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

 
Mehr Information

Förderrichtlinie 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Photovoltaik Gründächer Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Gründächer Landesförderung Wien.pdf

Achtung: Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Speicher, die laut EAG förderungsfähig sind, ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden.

Die Förderfähigkeit eines Speichers ist gemäß EAG an den Antrag für eine Photovoltaik-Anlage gebunden. Für im Rahmen des EAG nicht förderfähige Speicher (nachträgliche Installation zur bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage) kann auch während der EAG-Fördercalls die Wiener Landesförderung beantragt werden.

Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:

 
Förderwerber*in (Zielgruppen):

natürliche und juristische Personen, die in Wien einen Speicher errichten werden

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie sowie Salzwasserspeicher.

  • in Kombination mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage, wobei diese gesondert zu beantragen ist Förderungsantrag für Ökostromanlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen, oder
  • als Nachrüstung zu einer bestehenden PV-Anlage.

 

Gefördert werden:

  • Speicher für Einfamilienhäuser bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh
  • Speicher für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh

 

Der stationäre elektrische Speicher kann in beiden Fällen auch größer errichtet werden, allerdings werden maximal 10 kWh gefördert. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh Speichernennkapazität oder maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses.

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller können zusätzlich ein Lastmanagementsystem (LMS) installieren. Für die Installation eines LMS wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe von 300 Euro bzw. maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten des LMS gewährt.

Voraussetzungen:

  • Pro Photovoltaik-Anlage und Standort kann nur ein Stromspeicher samt Lastmanagementsystem gefördert werden.
  • Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (Bestellung des Speichers) durchgeführt werden.
  • Die Umsetzungsfrist für Anträge beträgt 12 Monate ab Förderungszusage.
  • Der Anlagenstandort muss sich in Wien befinden und ident mit dem PV-Anlagenstandort sein.
  • Der Solarstromspeicher muss mindestens 5 Jahr zweckentsprechend betrieben werden.

 

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Stromspeicher
  • Lastmanagementsysteme
  • Montage
  • Steuer- und Regeleinrichtungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen

Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Eigenbauten
  • Gebrauchte Speichersysteme
  • Prototypen
  • Anlagen ohne Netzanschluss
  • Leistungen oder Lieferungen, die vor Einlangen des Förderungsansuchens bei der Förderstelle in Auftrag gegeben, erbracht oder bezogen werden
 
Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten

200 €/kWh

Zuschuss 300 Euro für ein Lastmanagementsystem (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten des Lastmanagementsystems)

 
Kombinierbarkeit

Eine Kombination mit der Speicherförderung der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

 
Gültigkeitszeitraum

bis 31. Dezember 2024 oder bei Erreichung des Zielwerts von 300 Speicheranlagen bzw. einer vorzeitigen Ausschöpfung der zu Verfügung stehenden Fördermittel

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

 
Mehr Information

Förderbedingungen für stationäre Stromspeicher in Wien

Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Stromspeicher Landesförderung Wien.pdf

Landesförderungen speziell für Betriebe

Förderwerber*IN (Zielgruppen)

Betriebe – nur juristische Personen können einreichen

 
Kurzbeschreibung der Förderung

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Flugdächern bzw. unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen. Bereits versiegelte Flächen müssen einer Doppelnutzung zugeführt werden. Die Photovoltaik-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Einreichen können nur juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.

Der Förderung liegen die Voraussetzungen und Fördersätze der Standard-Förderbedingungen für PV-Anlagen zugrunde. Die Wiener PV-Flugdachförderung kann jedoch unabhängig von der Bundesförderung (Klima- und Energiefonds bzw. EAG) grundsätzlich ab dem 1. kWp in Anspruch genommen werden.

Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage bzw. vor Beginn der Arbeiten) durchgeführt werden. Die Umsetzungsfrist beträgt 18 Monate nach Förderungszusage.

Voraussetzungen: 

  • 800 Vollaststunden
  • 100 m² überdachte Fläche oder mind. 15 kWp
  • keine Mindest-Investition

Die Module müssen auf einer Konstruktion montiert werden, die ein eigenständiges Dach-Bauwerk ist, welches lediglich auf Stützen aufliegt, oder dessen überdachter Raum auf zumindest drei Seiten offen ist.

Die Wiener PV-Flugdachförderung kann ausschließlich für jene Anlagenleistung gewährt werden, die direkt auf dem Flugdach errichtet wird. Für Anlagen(teile), die nicht direkt auf dem Flugdach, errichtet werden, können die Fördersätze für die PV-Standardförderung beantragt werden.

Es können max. zwei Projekte pro Antragsteller*in innerhalb der Pilotphase gefördert werden.

Förderungsfähige Kosten:

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
  • Baukosten (Material und Arbeitsleistungen)
    • Flugdachkonstruktion inkl. Fundamente
    • Anlagen zur Versickerung der Oberflächenwässer aus der überbauten Fläche
    • Wiederherstellung der Oberflächen bis zum 1,1-fachen der überdachten Fläche
  • PV-Anlage und dazugehörende Komponenten (Material und Arbeitsleistungen)
    • Module, elektr. Leitungen und deren Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen
    • Montagesystem


Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Stromspeicher (Akkus, Batterien)
  • Einrichtungen für Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen
  • Sonstige elektrische Anlagen und Einrichtungen für Beleuchtung, Überwachung, Beschallung, Visualisierung oder Telekommunikation, die in Verbindung mit dem Dach errichtet werden, und nicht für den Betrieb der PV-Anlage zwingend erforderlich sind
  • Gebühren im Allgemeinen (z.B.: Bauanzeige)
  • Garantie- oder Versicherungskosten (z.B. Wechselrichter-Garantie-Verlängerung)
  • Netzanschluss des Netzbetreibers
  • Materialien, die in Eigenleistung verbaut wurden
 
Förderform / Förderhöhe

einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss

max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten

Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:

1 – 100 kWp = 250 €/kWp (+250 €/kWp Flugdachförderung)
ab 100 kWp = 200 €/kWp (+200 €/kWp Flugdachförderung)

gestaffelte Förderung nach Anlagenleistung

max. 200.000 Euro pro Anlage

 
Kombinierbarkeit

Eine Kombination mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.

 
Gültigkeitszeitraum

Diese Förderung kann bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

 
Ansprechpartner

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at

 
Mehr Information

Photovoltaik Flugdach Landesförderung Wien (umweltfoerderung.at)

Infoblatt Photovoltaik Flugdach Landesförderung Wien.pdf

Bundesweit verfügbare Förderungen

Bundesförderungen für Private und Betriebe

FÖRDERWERBER*IN (ZIELGRUPPEN)

natürliche und juristische Personen


KURZBESCHREIBUNG DER FÖRDERUNG

Gemäß §56 des EAGs werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen ausbezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung von PV- und Speicheranlagen. Die Förderung ist in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt.

·      Kategorie A (Anlagengrößen bis 10 kWp): 285 €/kWp

·      Kategorie B (Anlagengröße 10-20 kWp): 250 €/kWp

·      Kategorie C (Anlagengröße 20-100 kWp): 160 €/kWp (Max.)

·      Kategorie D (Anlagengröße 100-1000 kWp): 140 €/kWp (Max.)

·      Stromspeicher (bis 50 kWh) 200 €/kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)

Ein Investitionszuschuss für einen Stromspeicher kann nur in Kombination beantragt werden und ist mit min. 0,5 KWh pro kWp Engpassleistung der PV-Anlage und max. 50 kWh begrenzt. Somit kommen Anlagen mit einer Engpassleistung von über 100 kWp für dies Kombination nicht in Frage.

Für Kategorie A und B gibt es einen fixen Investitionszuschuss, bei den anderen Kategorien wird eine max. Höhe festgeschrieben.

Die Reihung der Anträge erfolgt in der Kategorie A und B nach Einlangen des Antrags. Bei allen anderen Kategorien wird nach den geforderten Förderhöhen und Einlangen des Antrags gereiht. Desto geringer der Wert, desto höher die Reihung. Der
Förderantrag läuft ausschließlich über die Abwicklungsstelle der OeMAG.

 Für innovative Anlagen
gibt es einen zusätzlichen
Zuschuss von 30 % auf die Fördersätze. Unter
diese Bezeichnung fallen folgende Projekte:

·      Gebäudeintegrierte Photovoltaik

·      Schwimmende Photovoltaik

·      Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung bei mindestens 10 Stellplätzen oder 10 Fahrradabstellplätzen

·      Photovoltaik an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern

·      Agri-Photovoltaikanlagen, welche die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 3 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
erfüllen, mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden.

Einen Abschlag von 25 % auf die Fördersätze gibt es für landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie Grünflächen.


KOMBINIERBARKEIT

Diese Förderung kann nicht mit der EAG Marktprämie kombiniert werden.


GÜLTIGTKEITSZEITRAUM

Das Budget der EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaik und Stromspeicher von 600 Mio. € ist für das Jahr 2023 festgelegt.

1. Fördercall: 23.3. – 6.4. 2023. Der Fördercall startet um 17 Uhr.

2. Fördercall: 14.6. – 28.6.2023

3. Fördercall: 23.8. – 6.9.2023
Nur Kategorie A und B

4. Fördercall: 9.10. – 23.10.2023


ANSPRECHPARTNER

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
Tel.: +43 5 787 66-10
Kontaktformular: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
Webseite: www.eag-abwicklungsstelle.at

 

MEHR INFORMATION

EAG-Investitionszuschüsse (oem-ag.at)

Website der EAG-Abwicklungsstelle

Leitfaden 2023 & Informationsblatt EAG Investitionszuschüsse PV-Anlagen & Stromspeicher.pdf

Für die Marktprämienförderung wird die Verordnung noch erarbeitet. Ein genauer Zeitplan kann leider noch nicht festgelegt werden. Wann der erste Durchgang der Marktprämienförderung starten kann (frühestens im zweiten Halbjahr 2022) ist damit noch nicht klar.

Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Nützen Sie die Kraft der Sonne um Strom zu produzieren. Die wichtigsten Informationen zu Funktionsweise und Anwendungen finden Sie hier.

Eine Liste der gängigsten Tools zur eigenen Berechnung.